Rhein-Erft-Kreis – Der Sommer hat den Gartenfreunden in den zurückliegenden Wochen schon ungewöhnlich viel Freude beschert durch bunte Blumen und frisches Grün unter strahlendem Sonnenschein. Um die Natur vor dem Vertrocknen zu bewahren, mussten die Hobbygärtner zur Erhaltung der Blütenpracht aber reichlich Gießwasser in den Garten oder auf den Balkon tragen.
Wird dieses Wasser nicht aus der Regentonne, sondern aus der Frischwasserleitung abgezapft, steigt dadurch nicht nur die Wasserrechnung, sondern auch die daran angehängte Abwassergebühr merklich an, obwohl das Wasser aus der Gießkanne gar nicht in das Abwasser gelangt ist.
Das Münsteraner Oberverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr entschieden, dass für Wasser, das zur Bewässerung im Garten oder zum Auffüllen von Gartenteichen und ähnlichem genutzt wird, vom ersten Liter an keine Gebühr erhoben werden darf. Bislang galt in vielen Städten eine Bagatellgrenze. In Bergheim, Elsdorf und Frechen beispielsweise 15 Kubikmeter. Erst darüber konnten Bürger auf Antrag von der Gebühr befreit werden.
Nach wie vor muss der Antragsteller jedoch nachweisen, dass er das Wasser nicht zum Duschen oder Geschirrspülen verwendet hat. „Das geht üblicherweise nur über eine Wasseruhr, die geeicht sein muss“, erläutert Fachdienstleiter Ulrich Lindenlauf von der Bergheimer Kämmerei.
Satzungen werden angepasst
Üblich sei die Gebührenbefreiung, zum Teil mit Pauschalen, so Lindenlauf, seit langem in Gewerbebetrieben mit erhöhtem Wasserbedarf, wie Landwirtschaft, Gartenbaubetriebe oder auch Bäckereien. 170 Privathaushalte sind nach Auskunft der Kämmerei schon vor der Neuregelung von der Gebühr für den betreffenden Wasseranteil befreit worden.
Nach der neuen Satzung, die zurzeit erarbeitet wird, wird dies rückwirkend zum Jahresbeginn auch für die ersten 15 Kubikmeter gelten. Daher rechnet Lindenlauf mit einem Anstieg der entsprechenden Anträge.
Auch in Frechen gilt noch die alte Satzung, die Anpassung an die veränderte Rechtsprechung ist noch in Arbeit. „Wir halten uns allerdings trotzdem schon seit Januar an die neue Rechtsprechung und berechnen auch für die ersten 15 Kubikmeter keine Gebühr mehr“, sagt Fachdienstleiter Hubert Imgrund.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine separate und geeichte Wasseruhr für den Verbrauch im Garten. „Die Bürger müssen uns anhand der Rechnung nachweisen, dass sie die Uhr gekauft haben und – zum Beispiel durch ein Foto – dass sie auch eingesetzt wird“, erklärt Imgrund. Das verbrauchte „Gießwasser“ werde dann vom Gesamtverbrauch abgezogen. Die Gebühren für das Abwasser sinken, nur das Frischwasser selbst, das in Frechen zum Beispiel von „Rheinenergie“ kommt, muss in voller Höhe bezahlt werden.
Ein verplombter Wasserzähler kann unterhalb einer Zapfstelle, zum Beispiel einem Wasserhahn im Garten, angebracht werden. Bei einem Abwasserpreis von 3,63 Euro in Bergheim oder 2,95 Euro in Frechen pro Kubikmeter Frischwasser könnte sich die Investition lohnen, wenn die ersten 1500 Zehn-Liter-Gießkannen schon von der Gebühr abgesetzt werden können. Die Kosten bezifferte ein Bergheimer Sanitärbetrieb auf unter 100 Euro für den Zähler und weitere 50 Euro für den Einbau.
Die Befreiung muss aber nicht nur Bergheim, sondern auch in Frechen bei der Stadt beantragt werden, die ordnungsgemäße Nutzung wird im Einzelfall überprüft. „Wir haben auch schon die Gebührenbefreiung abgelehnt, wenn der Wasserverbrauch am Zwischenzähler nicht plausibel erschien“, erläutert Lindenlauf.
In Brühl wurden nach Auskunft des städtischen Pressesprechers Gerd Schiffer bislang in 312 Haushalten separate Wasseruhren installiert. „In den ersten vier Wochen nach der Installation muss der Verbrauch gemeldet werden“, erklärt Schiffer. Die Satzung müsse nach dem Wegfall der Bagatellgrenze noch angepasst werden. Ein Kubikmeter Frischwasser kostet in der Schlossstadt nach Angaben des Pressesprechers 1,65 Euro und ein Kubikmeter Abwasser 3,19 Euro.