Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, man müsse sich für Teilzeit-Arbeit rechtfertigen, betont Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker.
Arbeitszeit-DiskussionSiegburger CDU-Abgeordnete spricht sich für das Recht auf Teilzeit aus

Der Arbeitnehmerflügel der CDU Rhein-Sieg (CDA) positioniert sich gegen eine Einschränkung des Rechts auf Arbeit in Teilzeit. (Symbolbild)
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Der Vorstoß der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU zur Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Arbeit in Teilzeit stößt bei Christdemokraten aus dem Rhein-Sieg-Kreis auf Widerspruch. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) im Rhein-Sieg-Kreis kritisiert einen entsprechenden MIT-Antrag für den CDU-Bundesparteitag.
„Die gegenwärtige Debatte über Teilzeit darf nicht den Eindruck erwecken, dass man sich für Teilzeit-Erwerbsarbeit rechtfertigen müsste“, sagt die Siegburger Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker, die auch stellvertretende Landesvorsitzende des Arbeitnehmerflügels der NRW-CDU ist.

Die Siegburger CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker spricht sich für das Recht auf Arbeit in Teilzeit aus und stellt sich damit gegen die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) ihrer Partei.
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Die „Arbeits- und Familienrealität“ habe sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert, so Winkelmeier-Becker. Es gehöre zur Wahlfreiheit, wenn Paare Beruf und Care-Arbeit heute anders verteilten als früher, betont sie. Während im klassischen Alleinverdienermodell eine Person voll erwerbstätig gewesen sei, arbeiteten heute vielfach beide Partner, oft in „vollzeitnaher Teilzeit“.
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„Zusammen leisten sie nicht selten sogar mehr Arbeitsstunden als früher“, ist die Abgeordnete überzeugt. Sie verweist auf ihre eigene Biografie: „Auch ich selbst habe Erziehungszeiten genommen und jahrelang in Teilzeit gearbeitet, um Beruf und Familie vereinbaren zu können.“
Siegburger Abgeordnete beklagt Fehlanreize durch Mini-Jobs
Die CDA Rhein-Sieg weist darauf hin, dass Teilzeitarbeit häufig sogar von Arbeitgebenden gefördert wird, auch um um flexibel auf unterschiedliche Arbeitsanfallzeiten reagieren zu können. In körperlich oder psychisch belastenden Berufen setzten zudem gesundheitliche Grenzen der Vollzeitarbeit enge Schranken. „Wenn Teilzeit dort nicht möglich ist, drohen Krankschreibungen oder Kündigungen – das hilft niemandem“, ist Winkelmeier-Becker überzeugt.
Mit Blick auf die Arbeitsmarktdebatte mahnt die CDA, Ursachen ehrlich zu benennen. Seit Jahren gebe es beispielsweise Fehlanreize durch das Ehegattensplitting und die Minijob-Regelungen. „Oft ist es gerade die Minijob-Grenze, die Teilzeitkräfte davon abhält, ihre Arbeitszeit aufzustocken“, sagt die Abgeordnete. „Für viele langjährige Minijobberinnen und Minijobber mündet das später in empfindliche Versorgungslücken im Alter. Diese Regelungen müssen wir sinnvoll weiterentwickeln, statt das Teilzeitrecht infrage zu stellen.“

