Bundestagswahl 2021Die Kandidaten für den Rhein-Sieg-Kreis stehen fest

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23 Kandidatinnen und Kandidaten ziehen ins Rennen um die beiden Bundestagsmandate im Rhein-Sieg-Kreis ein. (Symbolbild) 

Rhein-Sieg-Kreis – Rechts und links des Rheins ziehen 23 Kandidatinnen und Kandidaten ins Rennen um die beiden Bundestagsmandate, die auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises zu vergeben sind. Der Kreiswahlausschuss hat damit für die Wahlkreise 97 und 98 sämtliche für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, eingereichten Vorschläge akzeptiert.

Zum Wahlkreis 97 (Rhein-Sieg-Kreis I) gehören die Kommunen Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck. Dort stehen zwölf Direktkandidatinnen und -kandidaten zur Wahl: Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Sebastian Hartmann (SPD), Ralph Lorenz (FDP), Hans Günter Eifler (AfD), Elisabeth Anschütz (Grüne), Dr. Alexander Soranto Neu (die Linke), Andreas Langel (Die Partei), Andreas Irion (Freie Wähler), Ellen Hölzer (Die Basis), Christian Sontag (Volt) und Dr. Helmut Fleck (Volksabstimmung).

Zum Wahlkreis 98 (Rhein-Sieg-Kreis II) gehören die Kommunen Bad Honnef, Königswinter, Sankt Augustin, Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg. Dort treten an: Dr. Norbert Röttgen, (CDU), Dr. Katja Stoppenbrink (SPD), Nicole Westig (FDP), Roger Friedrich Nikolaus Beckamp (AfD), Dr. Richard Ralfs (Grüne), Andreas Danne (Die Linke), Marcel Klingenstein, Künstlername: Bratwurst (Die Partei), Dr. Michael Stehr (Freie Wähler), Nathalie Sandra Sanchez-Friedrich (Die Basis), Jörg Drenkelfort (LKR), Philipp Prause (Volt) und Andreas Frick (Volksabstimmung).

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Berechtigt zur Teilnahme an der Bundestagswahl sind am Sonntag, 26. September, grundsätzlich alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind.

Bei der Bundestagswahl gilt das Zwei-Stimmen-Wahlrecht: Mit der Erststimme entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über die Wahl der Direktkandidatin beziehungsweise des Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme unterstützen sie die jeweils von ihnen favorisierte Partei.

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