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Polizist bespucktTäter muss nach Diebstahl in Sankt Augustiner Supermarkt in Haft

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Gerichtssaal_Siegburg

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – „Soviel Diebesgut habe ich noch nie gesehen“, erinnerte sich der Polizist, den das Schöffengericht als Zeugen vorgeladen hatte: Er und ein Kollege waren am 15. Dezember 2021 hinzugerufen worden, nachdem zwei Bundespolizisten an einem Supermarkt an der Heerstraße in Sankt Augustin-Niederpleis bereits einen Ladendieb dingfest gemacht hatten.

Rund 100 Kosmetikartikel im Gesamtwert von rund 1200 Euro hatte der 46 Jahre alte Täter in Taschen und Jacke untergebracht. Jetzt wurde der Mann, der angab, heroinsüchtig zu sein, und noch unter Bewährung wegen eines Diebstahls in Berlin-Tiergarten steht, zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt – diesmal allerdings ohne Bewährung.

Festnahme durch Bundespolizisten in Zivil

Insgesamt sechs Zeugen schilderten den Tathergang. Der Mann löste an einer SB-Kasse Alarm aus und wurde von einer Kassiererin aufgefordert, stehen zu bleiben. Er stellte eine Tasche ab und versuchte zu entkommen. Dabei hielt ihn aber ein Bundespolizist in Zivil auf, der gerade eingekauft hatte, und rang ihn zu Boden. Ein weiterer Bundespolizist, ebenfalls in Zivil, kam ihm zu Hilfe und hielt den Täter fest, der sich wehrte, um sich trat und den hinzugekommen Beamten immer wieder anspuckte.

Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, die Polizisten hätten ihm drei Zähne ausgeschlagen, und er hätte zunächst nicht verstanden, dass es sich um Polizeibeamte handele. Tatsächlich habe er sich gefreut, als Beamte in Uniform hinzugekommen seien.

Widersprüchliche Angaben

Ein Sprachproblem wie offensichtlich bei seiner Festnahme zeigte sich auch in der Verhandlung: Eine Dolmetscherin musste ins Georgische übersetzen. Aus Sicht von Richter Ulrich Wilbrand ergab sich eine ganze Reihe von Problemen: So machte der Angeklagte wie schon bei einer Vernehmung zuvor widersprüchliche Angaben zu Lebenslauf und Beruf, bezeichnete sich mal als Ingenieur, dann als LKW-Fahrer oder Bauarbeiter.

Vor allem blieb völlig unklar, ob er einen festen Wohnsitz hat und wann er nach Deutschland kam. Seit drei Monaten sitzt er in Köln in Untersuchungshaft, auf einen Haftbefehl Wilbrands hin. Der Angeklagte gestand den Diebstahl. „Mir ging es so schlecht, ich brauchte das Geld, um mir Drogen zu beschaffen.“

Abschiebefehl liegt vor

Bei der Verurteilung wegen Diebstahl in einem besonders schweren Fall, versuchter Nötigung und Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte folgte Wilbrand dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung beantragte neun Monate, konnte aber ebenfalls keine Gründe für eine Strafaussetzung zur Bewährung ausmachen.

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Wilbrand stellte fest, dass es für die Verletzungen durch die Polizisten keine Belege gebe. Gegen den Georgier liegt ein Abschiebebefehl vor. Vor Gericht bat er selbst darum, so schnell wie möglich nach Hause zurückkehren zu können. Wilbrand: „Das Ausländeramt wird auf Sie zukommen und diese Dinge klären.“ Einfach wird auch das nicht: Der Mann hat angeblich keinen georgischen Pass.