Vor dem Siegburger GerichtRuppichterother Pärchen führt Rosenkrieg um Rassehund

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Der Streit um „Mio vom Roten Baron“ führte bis vors Siegburger Amtsgericht. (Symbolbild)

Ruppichteroth/Siegburg  – Rosenkrieg um „Mio vom Roten Baron“: Der Streit eines Ruppichterother Pärchens um einen Hund führte bis vors Siegburger Amtsgericht.

Im Mai 2020 hatte sich ein Mann einen Rassehund zugelegt. Zu diesem Zeitpunkt lebte er mit einer Frau unverheiratet in einer gemeinsamen Wohnung. Als die Beziehung im August 2021 zerbrach, vereinbarten sie zunächst, dass das Tier seinen Lebensmittelpunkt bei der Frau haben und sie die alleinige Verantwortung tragen sollte.

Mann wollte seinen Hund nach Absprache in Ruppichteroth besuchen

Der Mann dürfe den Hund aber nach Absprache besuchen und betreuen. Diese Regelung hatte nicht lange Bestand: Der Mann hielt seine Ex für ungeeignet, für den Hund zu sorgen, und ließ diesen von seiner Schwester abholen.

Diese übergab ein Schreiben ihres Bruders, in dem dieser die Rückgabe des Hundes forderte, und nahm das Tier mit. Anschließend wurde „Mio vom Roten Baron“ an eine dritte Person verkauft.

Die Frau verklagte den früheren Partner nun auf Rückgabe – und scheiterte vor dem Zivilgericht. Sie habe keinen Anspruch auf die Herausgabe, da sie nicht Eigentümerin des Hundes geworden sei, urteilte das Zivilgericht. Ihr früherer Lebensgefährte könne im Übrigen den Hund tatsächlich nicht mehr herausgeben, weil er ihn veräußert habe Das Urteil ist rechtskräftig.

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