Der Polizei davongefahrenAmtsgericht Siegburg verurteilt notorischen Raser

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Polizeiautos Verfolgung

Symbolbild

Siegburg – Nicht zum ersten Mal lieferte sich ein junger Mann eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, bretterte mit mindestens 90 Stundenkilometern durch eine Tempo-30-Zone – und wurde erneut geschnappt. Der 22-Jährige musste sich jetzt wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens vor dem Amtsgericht verantworten. Einen Führerschein hat er nie gemacht.

Anfang Juni vergangenen Jahres war er einer Polizeistreife am Steuer eines weißen Autos in der Alten Poststraße in Siegburg aufgefallen. Der Beamte traute kaum seinen Augen: Er hatte den Angeklagten ein halbes Jahr zuvor schon einmal aus dem Verkehr gezogen nach einem Rotlichtverstoß am Kreishaus mit anschließender Verfolgungsjagd.

Angeklagter schätzt seine Geschwindigkeit niedriger ein

Dennoch setzte er sich wieder ins Fahrzeug seines Vaters. Als er den auffälligen, grünen Polizeibus in der verkehrsberuhigten Alten Poststraße sah, habe er „auf die Tube gedrückt, ich wollte mich der Kontrolle entziehen“, räumte der Angeklagte in der Hauptverhandlung ein. Er sei aber höchstens 50 bis 60 Stundenkilometer gefahren, um niemanden zu gefährden.

Der Polizist im Zeugenstand schilderte, dass der Angeklagte mit Tempo 90 bis 100 unterwegs war, den Gehweg überfuhr und eine rote Ampel. In der Steinbahn hätten mehrere entgegenkommende Fahrzeuge abbremsen und ausweichen müssen.

Junger Mann hatte viel Zeit für „Unfug“

Er habe sein Tempo drosseln müssen, so der Zeuge, „um Passanten nicht zu gefährden“. Die Verfolgungsjagd endete am Supermarktparkplatz, wo der Angeklagte den Wagen abgestellt hatte und der Streife zu Fuß entgegenkam. Seine Behauptung, er sei nicht gefahren, wurde widerlegt: Er hatte den Autoschlüssel in der Tasche.

Zu dieser Zeit habe er sehr viel Zeit für „Unfug“ gehabt, sagte der 22-Jährige, der noch bei seinen Eltern wohnt. Nach der Mittleren Reife brach er eine Ausbildung zum Fachinformatiker ab, jobbte danach nur noch als Kellner und Regalauffüller. Seit kurzem arbeite er als Verpacker, ab Anfang Juni in Vollzeit.

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Die „gute Sozialprognose“, so Richter Alexander Bluhm, bewahrte ihn schließlich vor einer Haftstrafe. Weil drei andere Verurteilungen, die nach dieser Tat erfolgten, eingerechnet werden, bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von 6250 Euro (250 Tagessätze à 25 Euro). Die findet Eingang in sein polizeiliches Führungszeugnis.

Führerschein ist in weiter Ferne

Zusätzlich muss er noch knapp 13.000 Euro „Wertersatz“ aus zwei Betrugstaten an die Staatskasse zahlen. Der Angeklagte hatte sich 9000 Euro Corona-Subventionen erschlichen als vorgeblich Selbstständiger mit einem fiktiven Online-Shop; außerdem hatte er den Mietvertrag seines Vaters gefälscht, um als Hartz IV-Empfänger rund 3700 Euro Mietzuschuss vom Jobcenter zu kassieren.

Das Gericht verhängte auch eine neunmonatige Führerscheinsperre. Der 22-Jährige, der „absolut ungeeignet sei zum Führen von Kraftfahrzeugen“, so Bluhm, werde ohnehin ohne MPU keine Fahrprüfung ablegen können.

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