GeldstrafeAmtsgericht verurteilt Hennefer wegen Verbreitung von Kinderpornografie

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Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Mit einer Geldstrafe von 2000 Euro wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie ist ein Hennefer glimpflich davongekommen: Hätte eine Hausdurchsuchung bei ihm nicht im Mai 2021 stattgefunden, sondern zwei Monate später, wäre er nach einem deutlich höheren Strafmaß zu nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Vor dem Amtsgericht musste sich der 45-Jährige am Freitag verantworten, da die Polizei bei ihm während der Hausdurchsuchung etliche Datenträger mit kinderpornografischen Fotos und Filmen gefunden hatte. Durch eine Datei war der Angeklagte aufgefallen, da er sie weiterverschickt hatte.

Richterin Alexandra Pohl hakte in der Verhandlung nach, wie es zu den Delikten kommen konnte. Der Hennefer – ohne Berufsabschluss und damals wie heute arbeitslos und Hartz-IV-Bezieher – schilderte, dass er damals sehr viel Zeit im Internet verbracht habe.

Auf einer einschlägigen Plattform chattete er zunächst mit anderen Teilnehmern über unverfängliche Themen, zunehmend aber auch über sexuelle Vorlieben. Schließlich wurden Dateien zum Austausch angeboten. Der 45-Jährige erklärte aber, keine pädophilen Neigungen zu haben.

Allerdings räumte er ein, über einen Zeitraum von fünf Jahren kinderpornografisches Material gesammelt zu haben. Mit seiner Freundin, mit der er zusammenlebe, habe er darüber gesprochen und sich darauf geeinigt, die Zeit an PC und Notebook auf das Nötigste zu beschränken.

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Sein Verteidiger führte aus, dass seinem Mandanten die Taten „sehr leid“ täten. Ihm sei die Tragweite nicht bewusst gewesen, und er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, dass hinter dem Material reale Menschen und Verbrechen an Kindern stecken.

Im Plädoyer beantragte er eine milde Strafe, da der Angeklagte „finanziell nicht leistungsfähig sei“. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte 200 Tagessätze zu 15 Euro gefordert, also 3000 Euro.

Richterin Pohl mahnte ihn am Freitag: „Lassen Sie es sich eine Lehre sein und sehen Sie zu, dass Sie die Finger von dem Kram lassen.“ Sie regte an, einen Teil der Geldstrafe durch Sozialstunden zu begleichen. „Das wäre eine sinnvolle Sache, um aus diesem Trott zu kommen.“ 

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