Überfall auf Siegburger HändlerGefangener sollte mit Gewalt aus JVA Aachen befreit werden

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Mauern und Stacheldraht an einer JVA, im Hintergrund ist ein Wachturm zu sehen.

Mauern und Stacheldraht an einer JVA. Männer wollten einen Gefangenen aus der JVA Aachen befreien. (Symbolbild)

Zwei Männer stehen wegen eines brutalen Überfalls auf einen Siegburger Uhrenhändler vor Gericht. Nun wurden die Sicherheitsmaßnahmen verschärft.

Das Bonner Landgericht verschärft ab heute, Dienstag, die Sicherheitsvorkehrungen im Strafverfahren um den Überfall auf einen Siegburger Uhrenhändler. Wegen der Tat von 6. Oktober 2020, bei der Uhren, Schmuck und Geld im Wert von mehr als 535.000 Euro geraubt wurden, müssen sich seit Ende April zwei Männer im Alter von 43 und 36 Jahren verantworten.

Bei Überwachungen in einem anderen Verfahren wurde bekannt, dass eine Gruppe aus dem Umfeld der beiden Angeklagten geplant haben soll, einen in der Justizvollzugsanstalt Aachen einsitzenden Gefangenen mit Waffengewalt zu befreien. Er wurde inzwischen in ein anderes Gefängnis verlegt. Dieser Mann hat mit dem Prozess um den Siegburger Raub allerdings nichts zu tun. Die 3. Große Strafkammer hat die verstärkten Personenkontrollen vorsorglich angeordnet.

Strafverfahren vor dem Landgericht Bonn: Ein Angeklagter schweigt bisher

In dem Strafverfahren macht der 43-Jährige, der einen der zwei Fluchtwagen der siebenköpfigen Bande gefahren haben soll, von seinem Recht auf Schweigen Gebrauch. Der 36 Jahre alte Mitangeklagte behauptet, er habe sich zum Tatzeitpunkt in Straßburg aufgehalten.

Die Vorwürfe gegen die Männer: erpresserischer Menschenraub beziehungsweise Beihilfe dazu, besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und – weil eine Maschinenpistole verwendet wurde – Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

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