Bei Brandstiftungen schauen Gerichte sehr genau hin: Wie gefährlich ist die Täterin, die in Troisdorf in zwei Wohngebäuden Feuer entfachte?
„Nicht allgemeingefährlich“Junge Troisdorferin legt nach Beziehungsstreit Brände

Gleich zwei Brände legte die Angeklagte in Troisdorf. Sie handelte in psychischer Ausnahmesituation, ist aber schuldfähig. (Archivbild)
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Fünf Monate saß die Angeklagte in Untersuchungshaft – sie war zweimal an einem Brandort festgenommen worden. Im März 2025 hatte sie im Keller eines Mehrfamilienhauses in Sieglar ein Feuer entfacht, im Januar 2026 eine Wohnung in Oberlar in Schutt und Asche gelegt.
Trotz des Geständnisses, das die 28-Jährige schon im Ermittlungsverfahren ablegte, wurde es kein kurzer Prozess. Das Schöffengericht unter Leitung des Vorsitzenden Richters Herbert Prümper beschäftigte sich lange mit dem ausführlichen psychiatrischen Gutachten.
Brandstiftung in Mehrfamilienhauskeller in Sieglar und in Anbau in Oberlar
Mehr noch als bei anderen Straftaten geht es bei einer Brandstiftung um die Frage, welche Gefahr vom Täter, von der Täterin ausgeht. Vor allem wenn die Feuer wie in diesen Fällen in Wohngebäuden gelegt wurden, Leib und Leben vieler Menschen gefährden, zudem in Oberlar die Bewohner des Nachts im angrenzenden Mehrfamilienhaus tief und fest schliefen.
Die junge Frau ist nach Ansicht des medizinischen Gutachters keine Pyromanin. Sie handelte gleichwohl in einem „psychischen Ausnahmezustand“, wollte nach Streitigkeiten mit ihrem damaligen Freund das zerstören, woran sein Herz hing.
„Emotional instabil“ habe sie sich allein gelassen gefühlt, große Mengen an Alkohol getrunken. Trotz der mehr als zwei beziehungsweise mehr als drei Promille im Blut sei sie in der Lage gewesen, zielgerichtet zu handeln, heißt es in der Expertise, die auf Gesprächen mit der Angeklagten basiert.
Gutachten hält Angeklagte nicht für „allgemeingefährlich“
Die Altenpflegerin sei reflektiert und einsichtig, meistere ihr Leben, arbeite, habe keine Psychose. Gleichwohl aber eine Persönlichkeitsstörung, hervorgerufen durch Erfahrungen in Kindheit und Jugend und typisch für jemanden, der sich schon früh „verantwortlich fühlte für das Wohlergehen der Eltern“. Das schlage sich auch auf Beziehungen nieder, „gerade ist noch alles gut, dann wird alles in Frage gestellt“.
Ihr damaliger Partner habe ebenfalls sein Päckchen zu tragen, „da haben sich die Falschen getroffen“, sagte der Sachverständige, der den Begriff „Borderline-Energie“ nutzte, das habe sich hochgeschaukelt. Alkohol sei bei ihr ein Risikofaktor, Anzeichen für eine Sucht gebe es aber nicht.
Dass die 28-Jährige in ähnlichen Situationen wiederum so handeln würde, sei nicht auszuschließen. Sie wisse aber, dass sie ein Problem habe, das sie bearbeiten müsse, eine pychotherapeutische Begleitung sei ein längerfristiger Prozess. Er halte die Angeklagte nicht für „allgemeingefährlich“.
Kollegen der Troisdorferin alarmierten die Polizei
Die Anklageschrift führt noch weitere Taten auf. Im September 2025 hatte sie sich ebenfalls nach einem Beziehungsstreit betrunken und wohl in Suizidabsicht zu ihrem Arbeitgeber begeben, wollte sich dort eine Insulinspritze setzen. Die Kollegen riefen die Polizei, sie beschimpfte und bespuckte die Beamten und trat um sich. Ähnlichen Widerstand leistete sie bei ihrer Festnahme nach der Brandstiftung im Januar 2026.
Richter Prümper wertete die erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt als strafmildernd, die Angeklagte sei aber zweifelsohne schuldfähig. Für sie spreche, dass sie wieder in der Pflege Arbeit gefunden und einen festen Wohnsitz bei ihren Eltern habe.
Strafschärfend sei die hohe abstrakte Gefahr durch die Brandstiftungen und der hohe Schaden, insgesamt 86.000 Euro. Für den wird sie voraussichtlich aufkommen müssen, nach einem Urteil melden sich üblicherweise die Versicherungen mit ihren Rückforderungen.
In Freiheit hat sie dazu die Möglichkeit. Das Schöffengericht verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
