Der Oberberger (46) muss sich wegen 14 Fällen verantworten. Er fühlt sich zu Unrecht belastet.
Angeklagter aus OberbergAm Landgericht Bonn wird ein Fall von Kindesmissbrauch verhandelt

Der Prozess am Bonner Landgericht wird fortgesetzt.
Copyright: dpa
In der Nacht zum 7. Januar 2023 waren der Mann und seine zwölfjährige Stieftochter auf der Rückreise von Rumänien ins Oberbergische, 20 Stunden saßen sie im Auto. Das Mädchen hatte über Weihnachten den leiblichen Vater in Rumänien besucht – und der 46-Jährige, der seit fünf Jahren mit der Mutter des Mädchens liiert war, hatte angeboten, das Kind abzuholen. Während der Fahrt soll es das erste Mal zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein, heißt es in der Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft. Das Ungewöhnliche dabei: ohne Körperkontakt.
Demnach soll der Stiefvater während der Fahrt einen Porno aufs Handy geladen und dieses an der Konsole befestigt haben, so dass das Mädchen den Film auch sehen konnte. Dann soll er die Zwölfjährige gefragt haben, ob es in Ordnung sei, wenn er dabei onaniere. Das Mädchen soll so verblüfft gewesen sein, dass es keine Antwort gab. Dennoch soll er während der Fahrt seine Hose heruntergezogen haben, eine Hand immer noch am Lenkrad.
Die Frau soll ihren Lebenspartner angezeigt und sich getrennt haben
Dies ist einer der 14 angeklagten Vorfälle von Kindesmissbrauch, für die sich der 46-Jährige jetzt vor dem Bonner Landgericht verantworten muss. Laut Anklage soll es anderthalb Jahre lang – von Januar 2023 bis Sommer 2024 – zu solchen Vorfallen gekommen sein, zumeist Zuhause. Unter anderem soll der Angeklagte in seinem Schlafzimmer sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen haben, wissend, dass das Mädchen aus seinem gegenüberliegenden Zimmer zugeschaut habe. Dafür habe er eigens die Tür offengelassen. Im Sommer 2024 kam es zum abrupten Ende. Das Mädchen, mittlerweile 14 Jahre alt, hatte der Mutter davon erzählt. Daraufhin soll die Frau ihren Lebenspartner angezeigt und sich getrennt haben.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, wie Verteidiger Richard Scholl für seinen Mandanten erklärte: „Die Taten haben so nicht stattgefunden.“ Der heute 49-Jährige fühle sich von seiner Stieftochter zu Unrecht belastet. Als das damals achtjährige Mädchen, das zunächst beim leiblichen Vater in Rumänien aufgewachsen ist, nach Deutschland in den Haushalt der Mutter zurückkehrte, lebte der Angeklagte bereits mit der Frau zusammen. Er habe ein „sehr gutes Verhältnis zu seiner Stieftochter“ gehabt, habe „sich mehr gekümmert als der eigene Vater“, so Scholl weiter. Als im Jahr 2022 ein gemeinsames Kind des Paares zur Welt kam, habe sich das Mädchen sehr verändert. Vielleicht auch, weil der Angeklagte von da an weniger Zeit mit der Stieftochter verbracht habe. Vielleicht läge da, so eine Mutmaßung des Verteidigers, ein Motiv für die falsche Belastung durch das Mädchen.
Zu seiner Verteidigung schilderte der Angeklagte, dass das Mädchen bereits mit achteinhalb Jahren Pornos auf dem Handy gehabt habe. „Als ich das entdeckt habe, habe ich es der Mutter erzählt und es auch dem Mädchen verboten.“ Aber das Verbot sei immer wieder umgangen worden. Und immer wieder habe es in der Familie Krach deswegen gegeben. Schließlich erklärte sein Verteidiger, dass einige der Taten allein praktisch nicht so stattgefunden haben können wie geschildert: Vom Kinderzimmer aus könne das Mädchen nichts gesehen haben, selbst wenn die Tür zum Schlafzimmer der Eltern geöffnet war. Denn das Bett würde von der Tür verdeckt. „Da muss das Kind schon um die Ecke oder durch den Türschlitz geschaut haben“, so der Verteidiger.
In dem Prozess vor der Jugendschutzkammer soll auch die heute 15-Jährige als Zeugin gehört werden. Eine Sachverständige ist damit beauftragt, die Glaubwürdigkeit des Mädchens und seiner Aussage zu begutachten.
