Die Kammer glaubte dem Angeklagten nicht, als er von einer Affekttat sprach. Er brachte seine Freundin nach einem Streit um.
Zehnmal auf Frau eingestochenTroisdorfer muss für Mord an Freundin lebenslang in Haft

Kerzen standen nach dem tödlichen Angriff auf die 30-Jährige vor ihrer Haustür. (Archivbild)
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„Der Angeklagte ist des Mordes schuldig“ – kaum hatte Schwurgerichtsvorsitzender Jens Rausch den ersten Satz aus dem Urteil verlesen, schrie die Mutter des Opfers laut auf und begann zu weinen. Der Richter stoppte deswegen für einen Moment, und als er sagte, der Angeklagte werde zu lebenslanger Haft verurteilt, lehnte die Mutter an der Schulter ihres ebenfalls weinenden Mannes und schluchzte.
Die Eltern waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten; ihre Anwältin Dagmar Schorn nickte zufrieden, denn sie und Oberstaatsanwältin Claudia Heitmann hatten beide lebenslänglich für die Tötung der 30-jährigen Freundin des ein Jahr jüngeren Informatikers gefordert.
29-Jähriger stach zehnmal mit Fleischermesser auf seine Freundin ein
Das Publikumsinteresse an diesem Verfahren war groß, der holzvertäfelte alte Schwurgerichtssaal des Bonner Landgerichts konnte die Besucher kaum fassen, viele mussten stehen, darunter auch vier Troisdorfer Polizeibeamte, die am Tattag, 3. Mai 2025, als erste am Tatort, einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Troisdorf, gewesen waren.
„Warum wird ein Mensch zum Mörder?“, fragte Rausch zu Beginn seiner knapp einstündigen Urteilsbegründung, um dann ausführlich zu erklären, wie eine scheinbar harmonische Beziehung in eine solche Aggressivität umschlagen konnte, dass der Mann mit einem Fleischermesser zehnmal auf seine Lebensgefährtin einstach.
Richter bezeichnet Troisdorferin als aktivere Person in der Beziehung
Beide hatten sich 2021 in einer Reha-Einrichtung kennengelernt, in der er sich nach einem schweren Verkehrsunfall befand. Die medizinische Fachangestellte, die seit der Geburt an einer ausgeprägten Sehschwäche litt und nahezu erblindet war, sei der aktivere Teil der Partnerschaft gewesen, erzählte der Vorsitzende Richter: „Sie konnte sich herrlich aufregen, wenn ihr etwas nicht passte oder nicht klappte“. Die Reiterin nahm trotz der Sehbehinderung mit einem eigenen Pferd an Turnieren teil und ließ sich nicht verdrießen, wenn sie dort keinen Erfolg hatte.
Den Mann dagegen schilderte er als „antriebsschwach“. Er litt unter Schwindelanfällen und Depressionen, hatte aus Prüfungs- und Versagensängsten den Studienabschluss nicht geschafft und im November 2024 seine zweite Stelle bei einem IT-Unternehmen verloren. Danach meldete er sich in einer Troisdorfer Tagesklinik zu einer Therapie an. Sie, die sich „vom Leben nicht unterkriegen lassen wollte“, war gegen diese Behandlung und riet ihm, resilient, also psychisch widerstandsfähig, zu werden.
Angeklagter behauptete, im Affekt gehandelt zu haben
Der Mord bahnte sich ganz langsam an: Am 2. Mai 2025, dem Vorabend der Tat, fuhren beide nach Köln, gingen über die Deutzer Brücke, um am Geländer ihr „Liebesschloss“ zu suchen; als sie es nicht fanden, gab es Streit, der sich fortsetzte, weil ihr am Rheinufer ein von ihm bestelltes Essen nicht schmeckte. Am folgenden Vormittag war das Paar um 9.30 Uhr mit Freunden in Lohmar zum Frühstück verabredet, doch der 29-Jährige hatte mal wieder einen Schwindelanfall und wollte nicht aufstehen. Die Praxishelferin forderte ihn energisch dazu auf; erneut kam es zu einem Streitgespräch: „Du willst dich immer nur drücken“, soll sie ihm vorgeworfen haben.
Der Angeklagte hatte in seiner von Verteidiger Nils Kassebohm verlesenen Erklärung zu Prozessbeginn behauptet, seine Freundin habe ihn an jenem Morgen beleidigt, auch sexuell, er habe im Affekt gehandelt. Das aber nahm ihm die Kammer nicht ab. Es sei vielmehr ein normaler Streit gewesen, der nach altem Muster abgelaufen sei, die ihm „bekannte Spirale“. Der 29-Jährige neige zu Ausreden und Lügen, wollte seine „Fassade der Großartigkeit“ gewahrt sehen. Sein „Bedürfnis nach Anerkennung“ sei an diesem Tag nicht erfüllt worden.
Also griff er zu einem im Wohnzimmer liegenden Fleischermesser und ging frontal auf die fast blinde Frau zu, die den Angriff nicht sehen konnte. Zweimal stach er zu, dann brach sie zusammen, weitere achtmal stach er dann auf sie ein, die 30-Jährige verblutete im Treppenhaus.
Statt Hilfe zu holen, deckte der Täter die Leiche mit einer Jacke ab, wusch sich, zog sich an und rief die Polizei: Sie seien überfallen worden, seine Freundin sei dabei die Treppe hinuntergestürzt, er habe einen Schlag auf dem Kopf erhalten. Die Polizei glaubte ihm nicht und nahm ihn fest.
Der Angeklagte habe einen vorsätzlichen und heimtückischen Mord begangen, stellte das Schwurgericht fest. Er wurde zudem verurteilt, den Eltern des Opfers jeweils 25.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen sowie 10.000 Euro an die Tote für vorangegangene Schmerzen. Diese Summe steht den Eltern als Erben zu.

