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Feier-Tipps der Polizei gegen Übergriffe"Lieber einmal zu viel anrufen als zu wenig"

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Zahlreiche Menschen sind am 31.12.2015 in Köln auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs zu sehen.

Zahlreiche Menschen sind am 31.12.2015 in Köln auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs zu sehen.

Nina Bockheiser ist bei der Kölner Polizei für die Vorbeugung gegen Kriminalität zuständig. Im Kurz-Interview mit der Rundschau gibt sie Tipps zum Verhalten bei Feierlichkeiten zum Jahreswechsel im öffentlichen Raum.

Zu Silvester ist die Situation gerade in der Kölner Innenstadt manchmal unübersichtlich. Wie schützt man sich am besten gegen mögliche Übergriffe?

Generell macht es immer Sinn, nicht allein, sondern in einer Gruppe unterwegs zu sein. Alle sollten dann gegenseitig gucken, was passiert, die Situation um sich herum wahrnehmen: Ist es eine ausgelassene Feierstimmung oder eine Situation, die vielleicht kippen könnte. Da sollte man stets auf das Bauchgefühl hören. Wenn man merkt, es wird zunehmend aggressiv, sollte man sich frühzeitig bewusst aus einer solchen Situation herausziehen.

Ist es sinnvoll, zur Selbstverteidigung beispielsweise Pfefferspray mitzuführen?

Pfefferspray ist aus polizeilicher Sicht kritisch zu betrachten. Es wird frei verkauft als Tierabwehrspray, und nur für diesen Zweck ist es auch gedacht. Wenn es gegen Menschen eingesetzt wird, kann das eine gefährliche Körperverletzung darstellen. Aber Pfefferspray hat in der praktischen Anwendung einige Knackpunkte. Oft ist man überhaupt nicht darin geübt, was überhaupt passiert, wenn man auf den Knopf drückt - kommt da ein Strahl raus, wie ist die Streuung, wie ist die Reichweite? Das führt in Paniksituationen oft zu Unsicherheiten.

Wie sollte man sich als Passantin oder Passant verhalten, wenn beobachtet, dass jemand anscheinend bedrängt wird?

Man sollte die Situation beobachten, und wenn man wirklich der Ansicht ist, da passiert irgendwas, sollte man genau abwägen. Wenn man überzeugt ist, sich zu trauen, da allein reinzugehen und zu helfen, kann man das machen. Aber oberste Prämisse ist immer, sich nicht selbst in Gefahr zu begeben. Wenn man sich entscheidet, vielleicht auch mit Mithilfe von anderen, zu helfen, sollte man sich immer auf das Opfer konzentrieren, nicht auf den Täter. Also beispielsweise durch Ablenkung das Opfer aus der Situation rausholen. Wenn man aber die Situation so einschätzt, dass sie zu gefährlich ist, dann gilt die Verpflichtung, den polizeilichen Notruf unter 110 anzurufen oder unter 112 den Rettungsdienst.

Muss man Angst vor Konsequenzen haben, wenn man der Polizei eine vermeintlich bedrohliche Situation meldet, die sich dann doch als harmlos herausstellt?

Nein, das muss man nicht. Ein sogenannter Missbrauch von Notrufen liegt nur vor, wenn man wissentlich die Polizei irgendwo hinschickt, wo nichts passiert ist. Das ist strafbar, wenn man das bewusst und gewollt macht und die Polizei in die Irre zu führt. Wenn man aber eine Situation vielleicht ein bisschen falsch wahrgenommen hat und sie stellt sich nachher als harmlos heraus, dann führt das auf gar keinen Fall zu Konsequenzen. Lieber einmal zu viel anrufen als einmal zu wenig!