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Nach spektakulären KunstdiebstahlUrteil zum Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe geht in Revision

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Zwei Mitarbeiter der Spurensicherung stehen vor dem Residenzschloss mit dem Grünen Gewölbe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden beschäftigen müssen.

Bei dem Kunstraub am 25. November 2019 wurden 21 historische Schmuckstücke mit einem Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro gestohlen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden beschäftigen müssen. Drei Angeklagte haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16. Mai eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Die Frist läuft allerdings noch bis Mitternacht.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden.

Drei bekannte Objekte aus Grünem Gewölbe sind weiter verschwunden

Für den Einbruch und zwei Brandstiftungen - an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses und an Stromverteileranlagen in der Altstadt - wurden am vergangenen Dienstag fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Für einen sogenannten Deal hatten sie im Dezember 2022 den Großteil der Beute zurückgegeben, drei prominente Objekte mit großen Steinen aber sind weiterhin verschwunden. (dpa)

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