Wipperfürth – Kleine Schilder an den Zugängen zur Unteren Straße, zur Markstraße und zur Hochstraße weisen Fußgänger auf die Maskenpflicht hin. Die Stadt Wipperfürth hatte aufgrund steigender Infektionszahlen Ende Februar eine Maskenpflicht für Marktplatz, Markstraße und Untere Straße verhängt. Diese befristete Verfügung lief zwar Anfang März aus, wurde aber durch die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung ersetzt.
Danach besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske „im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften: auf Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkflächen“.
Das könnte Sie auch interessieren:
Das bedeutet: Die Maskenpflicht gilt nur während der Ladenöffnungszeiten, nicht aber zum Beispiel sonntags. Auf dem Marktplatz gilt sie nur im direkten Umfeld der Bäckerei und der Kreissparkasse sowie während des Wochenmarktes.
Im Unterschied zur abgelaufenen Wipperfürther Verfügung, die eine medizinische Maske vorschrieb, genügt das Tragen einer Alltagsmaske. Wer ein Geschäft betritt, muss allerdings eine medizinische Maske tragen. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darauf weist die Stadtverwaltung ausdrücklich hin. (cor)



