Die fraglichen Modelle mit EA-189 Motor der Abgasklasse Euro 5 waren vom Dieselskandal betroffen, der 2015 ans Licht gekommen war.
Audi, VW und SeatGericht sieht weiterhin illegale Abschalteinrichtungen in vielen Dieselmodellen
Viele Dieselmodelle der Marken Audi, VW und Seat sind nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts weiterhin mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Das Gericht gab am Mittwoch in erster Instanz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Freigabe von 62 Fahrzeugtypen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) statt, wie eine Sprecherin der Nachrichtenagentur AFP sagte. Die Behörde müsse nun „geeignete Maßnahmen“ ergreifen und etwa den Rückruf der Fahrzeuge veranlassen.
Die fraglichen Modelle mit EA-189 Motor der Abgasklasse Euro 5 waren vom Dieselskandal betroffen, der 2015 ans Licht gekommen war: Sie hielten gesetzliche Schadstoffgrenzwerte nur auf dem Prüfstand ein, aber nicht im normalen Straßenverkehr. Die Hersteller rüsteten dann nach, unter anderem mit sogenannten Thermofenstern, welche die Abgasreinigung des Motors temperaturabhängig regeln. Das KBA genehmigte dies als zulässig.
Europäischer Gerichtshof befindet viele Abschalteinrichtungen für unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied allerdings, dass es sich bei besagten Thermofenstern in vielen Fällen ebenfalls um unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung handelt. Die DUH klagte daraufhin gegen die Freigabe des KBA für eine ganze Reihe von Dieselmodellen und erhielt bereits im vergangenen Februar in Bezug auf ein VW-Modell recht. Das Verwaltungsgericht in Schleswig ist zuständig, weil das KBA in Flensburg sitzt.
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Die Entscheidung in ihrem Sinne für 62 weitere Modelle bezeichnete die DUH nun als „Paukenschlag-Urteil für die saubere Luft in Deutschland“. „Millionen Diesel-Pkw von Volkswagen, Seat und Audi müssen stillgelegt oder auf Kosten der Hersteller mit einer neuen Abgasreinigung ausgestattet werden.“
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ nach Angaben der Sprecherin Berufung und Revision zu. Es werde deshalb „vermutlich noch Monate oder sogar Jahre dauern, bis es tatsächlich zu erneuten Rückrufen in der Sache kommt“, schätzt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. (afp)