Prozess um Krebsrisiken in den USAWeiterer Erfolg für Bayer im Glyphosat-Streit

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Glyphosat

Behälter mit dem Unkrautvernichter Roundup, das Glyphosat enthält. 

Leverkusen – Bayer hat in den USA einen weiteren Prozess rund um Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat gewonnen. Eine Jury in Kansas City entschied, dass das Mittel Roundup, das den Wirkstoff Glyphosat enthält, nicht für die Krebserkrankung des Klägers Allan Shelton verantwortlich ist.

Bayer begrüßte das Urteil, sprach Shelton zugleich sein Mitgefühl aus. „Das Urteil der Jury beendet den Gerichtsprozess zu unseren Gunsten und reflektiert die Beweislage, dass Roundup nicht die Ursache für die Krebserkrankung ist“, teilte Bayer in einer Stellungnahme mit. Die Jury habe Beweise von beiden Seiten abgewogen.

Der Leverkusener Pharma- und Agrochemiekonzern sieht sich also in seiner Position bestätigt, dass Roundup bei sachgemäßer Handhabung sicher ist. Er verweist dabei auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse der vergangenen 40 Jahre sowie die Bewertung von Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt, dass Roundup sicher verwendet werden kann und nicht krebserregend ist. Die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 aber konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

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Seit der Übernahme des US-Konzerns Monsanto für über 60 Milliarden Dollar 2018 sieht sich Bayer mit einer Klagewelle konfrontiert. In den USA machen 138 000 Kläger Glyphosat für ihre Krebserkrankung verantwortlich. Mit Vergleichen hat Bayer 107 000 Fälle beigelegt.

Das Urteil von Kansas gibt Bayer Rückenwind vor der anstehenden Entscheidung des obersten US-Gerichts. Beraten haben die neun Richter bereits am Donnerstag den Fall des Klägers Edwin Hardeman. 2019 war Bayer zu einer Schadenersatzzahlung von 25 Millionen US-Dollar verurteilt worden.

Konkret argumentiert Bayer vor dem Supreme Court, Schadenersatzansprüche wegen angeblich mangelhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Zudem moniert Bayer die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite.

Entscheidung des Supreme Court erwartet

Ein Erfolg bei Gericht wäre für Bayer ein Befreiungsschlag. Der Konzern könnte das Thema Glyphosat zu den Akten legen. Wie die Chancen stehen, ist schwer einzuschätzen. Als positiv war zunächst gewertet worden, dass die Richter im Dezember angekündigt hatten, die Meinung der US-Regierung dazu einzuholen. Im Mai hatte sich die US-Regierung, vertreten durch den sogenannten Solicitor General, dann aber gegen eine Verhandlung ausgesprochen. Das ist nicht bindend für den Supreme Court, macht einen Prozess aber unwahrscheinlich.

Eine Annahme des Verfahrens wäre eine positive Überraschung. Für den Fall, dass der Supreme Court sich nicht mit dem Verfahren befassen will oder letztlich gegen Bayer entscheidet, ist der Konzern aber vorbereitet. Im August des abgelaufenen Jahres hatte Bayer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden US-Dollar gebildet. Dabei geht es um künftige Klagen, denen Bayer so langfristig begegnen könnte. Sollte es doch zu einer Verhandlung kommen und ein Urteil zugunsten des Dax-Konzerns ergehen, könnten diese Rückstellungen womöglich teilweise wieder aufgelöst werden.

Die zusätzliche Rückstellung ist Teil eines Fünf-Punkte-Programms. Um das Risiko künftiger Klagen zu reduzieren, will Bayer den Unkrautvernichter Roundup ab 2023 in den USA für Privatkunden, die vor allem auf Schadenersatz klagen, in einer neuen Formulierung ohne Glyphosat verkaufen. Außerdem soll es noch eine Internetseite mit Links zu Studien zu Glyphosat geben.

Freilich sind noch längst nicht alle Klagen zu Glyphosat entschieden. Bayer könnte auch bei einer Niederlage vor dem Supreme Court weitere Erfolge vor anderen Gerichten erzielen.

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