Rundschau-Debatte des TagesKann die Krankenhausreform gelingen?

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Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.

Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland soll nach 20 Jahren grundlegend geändert werden. (Symbolbild)

Es ist eine große Operation mit komplizierten Details, die fast nur noch Experten durchschauen. Nach viel Streit um eine neue Struktur für die Kliniken mehren sich nun die Zeichen, dass ein Konsens möglich wird.

Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland kommen Bund und Länder voran. Bundesminister Lauterbach ist zuversichtlich, über den Sommer einen Entwurf für ein Gesetz hinzubekommen, mit dem alle Beteiligten leben können. Ist das realistisch?

Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland soll nach 20 Jahren grundlegend geändert werden. Gestern beriet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erneut mit Vertretern der Länder über die Reform – danach sprach er von einem „Durchbruch“. Im Fokus steht das seit 2003 geltende Fallpauschalensystem: Dabei werden unabhängig vom Behandlungsaufwand einheitliche Pauschalen für vergleichbare Fälle gezahlt. Lauterbach kritisiert dies als „Durchökonomisierung der Medizin“.

Ausgangslage

Die bisherige Vergütung über Fallpauschalen setzt erhebliche Fehlanreize – darin besteht große Einigkeit. Die von Lauterbach eingesetzte Regierungskommission für die Krankenhausreform moniert „eine sachlich nicht gerechtfertigte Mengenausweitung“ bei den Behandlungen; Potenziale für die ambulante ärztliche und pflegerische Versorgung würden nicht ausgeschöpft. Leistungsanreize sollen aber nicht völlig wegfallen, sonst drohe eine Kostenexplosion für die Krankenkassen. Neben der fallabhängigen Vergütung, die deutlich reduziert wird, soll es eine zweite Säule geben: die Vergütung von Vorhalteleistungen, die an Versorgungslevel und Leistungsgruppen gekoppelt ist.

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Vorhalteleistungen

Die Bedeutung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge soll unterstrichen werden, die bisherige „Überökonomisierung“ ein Ende haben. Daher empfiehlt die Regierungskommission, einen festen Betrag für Personal und Technik als Vorhaltekosten zu definieren, den Krankenhäuser je nach ihrer Einordnung erhalten. Damit werde wirtschaftlicher Druck von den Kliniken genommen. Bund und Länder sind sich hier inzwischen einig: Über die Pauschale sollen 60 Prozent der Klinikfinanzierung abgewickelt werden.

Einheitliche Krankenhaus-Level

Künftig sollen Krankenhäuser laut den Kommissionsvorschlägen in drei Level eingeordnet und entsprechend gefördert werden. Level eins umfasst die medizinische und pflegerische Basisversorgung, beispielsweise grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle. Level zwei beinhaltet die Regel- und Schwerpunktversorgung mit zusätzlichen Leistungen. Level drei sieht eine Maximalversorgung etwa in Universitätskliniken vor. Erstmals sollen einheitliche Standards für die Ausstattung gelten – damit soll die Behandlungsqualität erhöht werden. Die Länder lehnen diese Einstufung strikt ab, der Bund will sie nun im Alleingang durchsetzen – auch dies ist ein Ergebnis der Gespräche gestern.

Besondere Bedeutung von Level eins

Den Krankenhäusern des Levels eins wird bei der Reform eine besondere Bedeutung zugemessen – sie müssen flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung garantieren. Die Kommission unterteilt sie in Krankenhäuser, die Notfallversorgung sicherstellen, und solche, die integrierte ambulant/stationäre Versorgung anbieten. Letzteren soll eine Schlüsselrolle „auf dem Weg zur Überwindung der zu häufig noch stationär-ambulant getrennten Gesundheitsversorgung zukommen“. Diese in der Regel kleineren Kliniken sollen vollkommen aus dem Fallpauschalensystem herausgenommen und über Tagespauschalen vergütet werden.

Definierte Leistungsgruppen

Die lediglich grobe Zuweisung von Fachabteilungen wie „Innere Medizin“ zu Krankenhäusern soll durch genauer definierte Leistungsgruppen abgelöst werden, zum Beispiel „Kardiologie“. Grund ist, dass Krankenhäuser derzeit gewisse Fälle wie Herzinfarkte, Schlaganfälle oder onkologische Erkrankungen zu häufig auch ohne passende personelle und technische Ausstattung behandeln. Behandlungen sollen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Dafür müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt werden. Bund und Länder einigten sich gestern darauf, sich bei den Leistungsgruppen an jenem Modell zu orientieren, das in Nordrhein-Westfalen bereits gilt.

Zeitplan

Lauterbach skizzierte nach Abschluss der Beratungen am Donnerstag einen Zeitplan für das Mammutprojekt: Noch vor der Sommerpause sollen demnach die Eckpunkte für die Krankenhausreform vorgelegt werden. Über den Sommer dann sollen Bund, Länder und Fraktionen einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Ziel sei es, die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. (afp)

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