Sonnenbrände, Erkältungen, Durchfälle, Allergien und Hautverletzungen zählen zu den häufigsten Gründen eines Arzt- oder Krankenhausbesuchs auf Reisen: Wer eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, kann bei Notfällen jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Die gesetzlichen Krankenkassen dagegen übernehmen in vielen Ländern die Kosten im Falle einer Krankheit nicht. Nur wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zahlen die Kassen. Das gilt zwar für die meisten europäischen Staaten und die Türkei oder Tunesien. Dort rechnen die Ärzte jedoch häufig privat ab. Die Patienten reichen die Rechnung später bei ihrer Krankenkasse ein, die übernimmt nur die Kosten bis zur Höhe der deutschen Sätze. So müssen viele Patienten mit Zusatzkosten rechnen. Ist ein Heimtransport notwendig, zahlen die gesetzlichen Kassen ebenfalls nicht.
Wer wegen einer plötzlichen Krankheit die lange geplante Reise gar nicht erst angetreten kann, der bleibt ohne Reiserücktrittsversicherung mindestens auf den Storno- oder Umbuchungskosten sitzen. Um Leistungen einer Reiserücktrittversicherung zu beanspruchen, sollten die Versicherungsbedingungen unbedingt eingehalten werden: Die Gründe für einen solchen Rücktritt sind in der Police vermerkt und umfassen beispielsweise einen schweren Unfall, den Tod eines Angehörigen oder finanzielle Probleme, etwa im Falle einer nicht verschuldeten, plötzlichen Arbeitslosigkeit.
Jeder dritte Deutsche bucht seine Reise im Internet, und auch Reiseversicherungen werden immer häufiger auf Reiseportalen abgeschlossen. Im Leistungsfall zahlen die Kunden dann aber oft 20 Prozent Stornokosten selbst. Angebote direkt vom Versicherer sind mitunter günstiger.
Über gesundheitliche Risiken informieren
Über den richtigen Versicherungsschutz hinaus sollte sich jeder über die gesundheitlichen Risiken am Urlaubsort informieren und vorab die notwendigen Impfungen durchführen lassen. Eine Reiseapotheke gehört ins Gepäck, um typische Urlaubskrankheiten direkt im Keim zu ersticken. Hierbei empfehlen sich Arzneimittel, die sich individuell bewährt haben und gut verträglich sind. Neben Medikamenten gegen Fieber und Schmerzen dürfen auch Verbandsmaterial sowie Präparate gegen Übelkeit, Durchfall, Insektenstiche und Erkältungsbeschwerden nicht fehlen. Welche Medikamente außerdem eingepackt werden, ist auch abhängig von Allergien und dem persönlichen Gesundheitszustand. Tipps und Ratschläge erteilen Hausärzte und Apotheker.
Doch nicht nur an den passenden Versicherungsschutz ist zu denken, auch das Wohnmobil oder Auto sollte vor Abreise überprüft werden: Lichtanlage, Hupe, Außenspiegel, Betriebsflüssigkeiten und Reifendruck prüfen. Vor der ersten Fahrt mit Reisemobil oder Caravan sind Sicherheitsaspekte zu beachten: Die zulässige Gesamtmasse und die Achslasten dürfen nicht überschritten werden. Dabei hilft eine Packliste mit Gewichtsangaben, am besten gleich mit Angaben über die richtige Aufbewahrung für schweres Gut und dessen sichere Verstauung. Die Flüssiggasanlage sollte mit einer gültigen Prüfplakette versehen sein - alle zwei Jahre durch Gas-Sachkundige, wie Tüv, Dekra, Händler oder Werkstätten. Gasflaschen sind auf ihre Befestigung zu kontrollieren. (ran)
