Der Kölner Stadtrat soll trotz Haushaltssperre über Anbau für die Gastronomie und die Sanierung der Rheinterrassen entscheiden.
Denkmal am Kölner Rheinufer30 Millionen Euro für den Tanzbrunnen

Blick über den Rhein: Das Theater am Tanzbrunnen mit Rheinterrassen und geplanter neuer Gastronomie-Infrastruktur.
Copyright: Stadt Köln
Der Rat soll am 16. Dezember über die künftige gastronomische Infrastruktur von Tanzbrunnen und Rheinterrassen sowie über die Sanierung des gesamten denkmalgeschützten Ensembles entscheiden. In einer Verwaltungsvorlage werden die Kosten dazu mit knapp 30 Millionen Euro beziffert. Der Tanzbrunnen verfüge über keine eigene gastronomische Infrastruktur, heißt es in der Begründung.
Die Versorgung der Veranstaltungen auf dem Open-Air-Gelände erfolge über die Rheinterrassen. Dafür würden Küche, Lagerräume sowie Personal in Anspruch genommen. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Veranstaltungen und Gästen seien die Räumlichkeiten aber mittlerweile „völlig unzureichend und entsprechen nicht den erforderlichen Standards“.
18 Container und Behelfsbauten
Behelfsweise wurden bereits zwischen dem Rheinterrassengebäude und dem Open-Air-Gelände 18 Container und Behelfsbauten aufgestellt. Diese würden von der Bauaufsicht nur vor dem Hintergrund geduldet, dass eine bauliche Neuordnung des Tanzbrunnens erfolgen soll und eine „einheitliche gastronomische Versorgung“ sichergestellt werde.
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Es geht aber nicht nur um gastronomische Aspekte. Tanzbrunnen wie Rheinterrassen mit Biergarten stehen unter Denkmalschutz. Und sind, keine Überraschung in Köln, dringend sanierungsbedürftig. Die Verwaltung plädiert daher für eine „große Lösung“, bei der Gastronomie-Erweiterung und Sanierung gleichzeitig umgesetzt werden. Die alleinige Bestandssanierung der Rheinterrassen „würde weder die bau- und denkmalrechtlich problematische, provisorische Containerlandschaft beseitigen, noch die logistischen Herausforderungen lösen, die durch die gastronomische Versorgung über das Bestandsgebäude der Rheinterrassen bestehen“, heißt es in der Vorlage.
Erbbauvertrag muss geändert werden
Die Stadt Köln müsse im Falle der Umsetzung dieser „kleinen Lösung“ - Kosten rund 14,6 Millionen Euro - selbst die gastronomische Versorgungsmöglichkeit des Open-Air-Geländes denkmalgerecht und langfristig sicherstellen. Die Kosten würden demnach in annähernd selber Höhe aufgeteilt zwischen der Messe als Pächterin des Grundstücks für die Sanierung und einem Investitionskostenzuschuss an die Koelncongress GmbH als hundertprozentiger Tochter der Messe. Dazu muss der Erbbauvertrag der Stadt mit der Messe geändert werden, nach Verwaltungsvorlage bereits zum Jahreswechsel.
Auswirkungen der Haushaltsssperre
Nun hat Köln gerade erst eine Haushaltssperre bekommen, in der nur noch rechtlich verpflichtende oder unbedingt notwendige Ausgaben getätigt werden dürfen, während freiwillige Leistungen und neue Investitionen gestoppt werden müssen oder nur mit besonderer Genehmigung erfolgen dürfen. Doch auch das will man bereits berücksichtigt haben: Die Haushaltssperre greife nicht unmittelbar für „eigenbetriebsähnliche Einrichtungen“ wie Tanzbrunnen und Rheinterrassen, erklärt man seitens der Verwaltung. Ohne die Baumaßnahme sei die gastronomische Versorgung des Tanzbrunnens sowie die bauliche Nutzbarkeit nicht mehr langfristig gesichert, weshalb die Umsetzung „unaufschiebbar und unabweisbar notwendig“ sei.
