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38-Jähriger in Psychiatrie eingewiesen„Ich will heute Menschen töten“

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Am Landgericht Köln wird wegen eines brutalen Falls verhandelt. (Archivfoto)

Am Landgericht Köln wird wegen eines brutalen Falls verhandelt. (Archivfoto)

Wegen drohender Gewalt und Hitlergruß wurde ein schizophrener 38-Jähriger vom Kölner Landgericht dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Das Landgericht hat am Donnerstag einen 38-Jährigen dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen, weil er unter anderem wiederholt in der Öffentlichkeit den Hitlergruß gezeigt und die entsprechende Grußformel gerufen hatte. Zudem hatte der Mann immer wieder gegen Ausländer, Minderheiten und Mitarbeiter der KVB gehetzt, allgemein Hass verbreitet, Personen bedroht – unter anderem mit dem Tode –, beleidigt und geschubst.

Das Gericht war nach mehrtägiger Verhandlung zu der Überzeugung gelangt, dass der 38-Jährige aufgrund einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie in schuldunfähigem Zustand handelte. Die insgesamt 16 Fälle, derer der 38-Jährige überführt wurde, hatten sich zwischen dem 15. Juni 2024 und dem 22. Februar 2025 zugetragen. „Das ist eine sehr hohe Frequenz an Taten, die wir in unserer Entscheidung berücksichtigen mussten“, sagte der Vorsitzende Necmettin Gül bei der Urteilsbegründung.

Menschen in der Linie 9 mit dem Tode bedroht

Die Taten seien Ausfluss des Verfolgungswahns des Beschuldigten. „Er fühlte sich berechtigt zur Begehung von Straftaten bis hin zur Tötung von Menschen“, sagte Gül. So hatte der 38-Jährige im Dezember 2024 in einer Stadtbahn der Linie 9 am Zülpicher Platz Fahrgäste mit den Worten bedroht: „Ich will heute Menschen töten.“ Dabei habe er einen Fahrgast angestarrt, mit den Fingern eine Pistole geformt und auf diesen angelegt. Weiter hatte der Mann gerufen: „Ihr Islamisten, ich werde euch töten, ich erschieße euch.“

Auch in Zukunft sind Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit anderer zu erwarten“.
Necmettin Gül, Vorsitzender Richter

Am Ebertplatz hatte der Angeklagte im November 2024 ebenfalls den Hitlergruß gezeigt und eine Passantin aus dem Nichts zu Boden geschubst. Die Frau konnte zwar nicht ermittelt und als Zeugin geladen werden, aber die Aufnahmen einer Überwachungskamera belegten, dass der 38-Jährige die Frau geschubst hatte und diese sich dabei Schürfwunden an den Knien zugezogen hatte. Nachdem der Mann dann festgenommen und ihm ein Haftbefehl verkündet worden war, war der Mann vor dem Richter aufgesprungen und hatte auch diesem den Hitlergruß gezeigt und gerufen: „Sieg Heil!“ Die dauerhafte Unterbringung war aus Sicht des Gerichts unumgänglich, da der 38-Jährige keinerlei Krankheitseinsicht zeige und durch seine Übergriffigkeit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. „Auch in Zukunft sind Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit anderer zu erwarten“, sagte Gül.

Verfahren wegen einer Schuldunfähigkeit haben in der Vergangenheit zugenommen. „Während in Köln im Jahr 2014 zehn Unterbringungen nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch von den Gerichten angeordnet worden sind, waren es im Jahr 2024 bereits 25“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.