Verkehr in KölnE-Scooter-Anbieter gegen Stadt Köln: Streit um Gebühren nun vor Gericht

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Ein E-Scooter des Unternehmens Lime steht vor einem Zebrastreifen in der Kölner Innenstadt.

Die E-Scooter-Anbieter wehren sich gegen die Gebühren der Stadt.

Den juristischen Weg wollten die E-Scooter-Anbieter in Köln eigentlich vermeiden. Doch weil die Stadt bei den Gebühren für die elektischen Roller nicht kompromissbereit war, folgte die Klage. Im Januar beginnt die Verhandlung.

Der schnelle Fahrspaß beschäftigt nun auch das Gericht: Am 11. Januar 2023 wird das Thema „E-Scooter“ vor dem Verwaltungsgericht in Köln juristisch aufgearbeitet. Wie die Rundschau erfuhr, wird an diesem Tag die Klage von vier Anbietern gegen die Stadt Köln verhandelt. Die Klagen richten sich gegen die Höhe der erhobenen Sondernutzungsgebühr durch die Stadt Köln. Juristisch wehren sich die Firmen „Voi“, „Tier“, „Bolt“ und „Limebike“.

Der Grund für den Weg zum Gericht ist für die Betreiber, dass die Stadt im Sommer 2022 ein Sondernutzungskonzept beschlossen hat, wonach die Verleiher 85 bis 130 Euro pro Roller und Jahr zahlen müssen. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes am Freitag sagte, soll am 11. Januar aller Wahrscheinlichkeit nach schon eine Entscheidung fallen.

Rund 8000 Leih-Scooter in Köln unterwegs

Die neue Gebühr wurde Ende Juni dieses Jahres eingeführt. Zwar gibt es immer Bewegung in den Zahlen. Alles in allem sind aber an die 8000 Leih-E-Scooter in Köln unterwegs. Weil sie mit Vorliebe für den Freizeitverkehr genutzt werden, steht das Gros davon in der Innenstadt. Just da, wo zumeist der Höchstsatz von 130 Euro fällig wird. Da braucht es nur eine Überschlagsrechnung, um zu erkennen: Für die Betreiber wird es teuer.

Mit Bekanntwerden der Pläne der Stadt gab es massive Kritik der Anbieter. In einem gemeinsamen Schreiben an die Stadt hieß es, dass das Vorgehen der Stadt jeglicher Rechtsgrundlage entbehre.

„Als Anbieter sind wir nicht per se gegen die Erhebung von Sondernutzungsgebühren, insbesondere dann nicht, wenn sie zweckgebunden für den Ausbau von Mobilitätsstationen oder den Ausbau der Radwege-Infrastruktur verwendet werden. Die Gebührenhöhe ist in diesem Fall jedoch in Deutschland beispiellos und bedroht den wirtschaftlichen Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen in Köln massiv“, führte Tier-Sprecher Patrick Grundmann aus.

Diskriminiert fühlten sich die Anbieter unter anderem auch deswegen, weil die anfallenden Gebühren weit über die für Leihfahrräder oder auch Carsharing-Anbieter hinausgingen. Pro Leihfahrrad müssen Anbieter zehn Euro pro Jahr an die Stadt zahlen, 13 Mal so viel wie der Spitzensatz für die Roller.

Keine Kompromissbereitschaft der Stadt

Die Möglichkeit einer Differenzierung nach Innenstadt und Außenbezirken gibt es bei den Rädern überhaupt nicht. Der Anbieter Dott nannte die neue Gebührenordnung als einen der Gründe, als er sich im Juli aus dem Kölner Markt zurückzog – wenige Wochen, nachdem der Anbieter ein neues Logistikzentrum in Köln eröffnet hatte. Im Oktober zog der Anbieter Bird nach.

Eine Hintertür ließen sich die Anbieter aber offen: Würde die Stadt sich noch bewegen, könnte die Klage auch wieder zurückgezogen werden. Doch dies ist ganz offensichtlich nicht der Fall, nun kommt der Zankapfel vor Gericht. Die Stadt teilte damals mit: „Die Stadt Köln sieht in der gültigen Sondernutzungssatzung die Anforderungen des Gleichheitssatzes erfüllt“.

Die Sondernutzungssatzung soll voraussichtlich auch Teil der Ausschreibung für das E-Scooter-Angebot sein, die die Stadt bereits im Sommer angekündigt hatte. Anbieter können sich dann dafür bewerben - wenn sie die Anforderungen der Stadt erfüllen. Genaue Kriterien stehen noch nicht fest. Bei vergleichbaren Verfahren weltweit spielten etwa Nachhaltigkeit, Sicherheit oder technologische Innovation eine Rolle.

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