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Verbot aufgehobenE-Scooter dürfen an Rhein und Erft wieder in die Busse

Lesezeit 1 Minute
Zu sehen ist ein Mensch auf einem E-Scooter.

Über ein Jahr lang war es verboten, seinen E-Scooter mit in Busse der REVG zu nehmen. Die Verkehrsgesellschaft des Rhein-Erft-Kreises hebt das Verbot nun auf.

Die Sorge vor brennenden Batterien hat sich offenbar als unbegründet herausgestellt. Das Verbot war ein über ein Jahr lang in Kraft.

Die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) hebt das seit 1. März 2024 geltende Verbot der Mitnahme von E-Scootern in ihren Bussen auf. Grundlage für das Verbot waren Sicherheitsbedenken aufgrund von Vorfällen im In- und Ausland, bei denen Fahrzeugbatterien in Brand geraten waren.

Die REVG war bei dem Verbot einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen gefolgt. Aber: Seitdem sei es bei Verkehrsunternehmen, die das Verbot nicht ausgesprochen hätten, zu „keinen berichtenswerten gefährlichen Situationen für Fahrgäste und Fahrpersonal“ gekommen, teilt die REVG mit. Daher lasse man die Mitnahme im Sinne der Fahrgäste wieder zu.

Rhein-Erft: REVG reagiert auf Wünsche der Fahrgäste

„Die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität“, sagt Verkehrsleiter Carsten Bußjaeger. „Dennoch kann im Linienbus im Brandfall schneller reagiert werden als in unterirdisch fahrenden Bahnen. Wir reagieren daher auf die Wünsche unserer Fahrgäste und nehmen die E-Tretroller ab sofort wieder mit.“

E-Tretroller sind laut REVG tariflich den E-Bikes gleichgestellt. Für die Mitnahme ist ein Fahrradticket erforderlich. Wird der Roller zusammengeklappt transportiert, gilt er als Handgepäck und kann im Bus kostenlos mitgenommen werden. E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, die zur Beförderung zugelassen sind, entsprechen in der Regel nach Angaben der REVG höheren Sicherheitsstandards und sind auch weiterhin für die Mitnahme zugelassen.