Traditionshaus an der Breite StraßeInvestor will Karstadt-Gebäude in Köln abreißen

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Die denkmalgeschützte Karstadt-Fassade würde bei einem Abriss des Gebäudes erhalten. 

Köln – Es ist ein rund 3000 Quadratmeter großes Grundstück in bester Innenstadtlage, und es weckt Begehrlichkeiten. Der Eigentümer des Karstadt-Gebäudes an der Breite Straße 103 bis 105 hat beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln eine Bauvoranfrage für einen Abriss und Neubau gestellt. Fragen und Antworten.

Was genau ist geplant?

Der Eigentümer, der die Immobilie im Jahr 2020 erworben hat, möchte das Bestandsgebäude, das zwischen Breite Straße, Hämergasse, Am Alten Posthof, Zeppelinstraße und Richmodstraße liegt, abreißen und durch einen Neubau mit Tiefgarage ersetzen.

Dabei soll die denkmalgeschützte Fassade zur Breite Straße erhalten bleiben. Sie gehört zum 1914 eingeweihten Kaufhaus Carl Peters, das sich bis 1960 hier befand und danach von Karstadt übernommen wurde.

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Wie ist der Stand des Verfahrens?

Der Eigentümer hat bereits durch das Büro Petersen Architekten, Berlin, Testentwürfe für den geplanten Neubau anfertigen lassen und sie der Stadtverwaltung vorgestellt. Am Dienstag präsentierten Eigentümer und Architekten diese Entwürfe den Politikern in der Bezirksvertretung Innenstadt. Laut Mitteilung der Bauaufsicht an die Bezirksvertreter ist ein Verfahren nach Paragraf 34 Baugesetzbuch geplant. Es wird überall dort angewendet, wo es keinen Bebauungsplan gibt, und lässt Investoren gewisse Freiheiten. So könnte der Eigentümer dort anstelle eines Warenhauses auch Wohnungen und/oder Büros bauen. Beim Volumen des Baukörpers und der Zahl der Geschosse muss er sich an der Nachbarbebauung orientieren.

Was wird aus dem ehemaligen Karstadt?

In der Essener Zentrale der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH, zu der die Warenhaus-Filiale an der Breite Straße gehört, ist man wenig begeistert über die Diskussion in Köln. Auf Anfrage teilte das Unternehmen mit: „Es gibt keine Pläne für einen Abriss oder eine Schließung dieser Filiale. Es gibt vielmehr einen lang laufenden Mietvertrag.“ Dieser sei maßgeblich, ergänzte ein Sprecher. „Wir haben nicht vor, diese Filiale zu schließen, und ohne unsere Zustimmung wird das auch nicht passieren.“ Wie lange der Mietvertrag noch läuft, wollte der Sprecher nicht sagen.

Welche Pläne verfolgt Galeria in Köln?

Der 2019 fusionierte Warenhauskonzern, der rund 50 seiner einst 172 Filialen geschlossen hat, will die verbliebenen Häuser in drei Kategorien weiterentwickeln: „Weltstadthaus“, „regionaler Magnet“ und „lokales Forum“. Für Köln heißt das: Der ehemalige Kaufhof an der Hohe Straße wird als „Weltstadthaus“ das Flaggschiff, der Kaufhof Nippes „lokales Forum“. Für den früheren Karstadt an der Breite Straße ist die mittlere Kategorie „regionaler Magnet“ vorgesehen. Das schließt eine Verkleinerung der Verkaufsfläche dort wohl nicht aus.

Welche Ziele verfolgt der Investor?

Offenkundig will er mehr als die Mieteinnahmen des Bestandsobjekts. Das hat einen Parkplatz auf dem Dach und besteht aus diversen Teilgebäuden. Baut man alles neu aus einem Guss und verlegt das Parken in eine Tiefgarage, kann man viel zusätzliche Fläche für Büros und Wohnungen schaffen. Die lassen sich in dieser 1-A-Lage teuer vermarkten. Das dürfte für den Investor attraktiv sein, zumal unklar ist, welche Zukunftsperspektive große Warenhäuser haben. Als die benachbarte Einkaufspassage DuMont Carré entstand, wurden dort auch Wohnungen gebaut. Dem Vernehmen nach ist im Neubau auch ein Hotel geplant. Galeria solle die gleiche Fläche erhalten, der Zuwachs durch eine bessere Ausnutzung des Raums entstehen.

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Was sagt die Stadt dazu?

„Primäres Ziel der Stadt ist, Karstadt als Mieter im Gebäudekomplex an der Breite Straße zu halten“, betonte Baudezernent Markus Greitemann auf Anfrage. Der Investor wünsche einen Neubau, das müsse man in der Politik diskutieren. Die Bauvoranfrage solle die Rahmenbedingungen für eine Entwicklung im Bestand definieren. „Wir werden mit der Politik abgleichen: Was ist an dieser besonderen Stelle in welcher Größenordnung und in welcher Nutzungsmischung möglich“, so Greitemann. Klar sei, der Neubau dürfe nicht höher als das bisherige Gebäude werden. Er müsse sich in der vorhandenen Kubatur bewegen. In jedem Fall werde es ein Wettbewerbsverfahren zur Qualifizierung des Bauvorhabens geben.

Wie geht es weiter?

Ohne Zustimmung von Galeria läuft erst mal nichts. Die könnte sich der Eigentümer aber durch eine Einigung mit dem Konzern holen – etwa wenn er dafür eine Abfindung zahlt.

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