Köln – Bei Bauarbeiten ist am Montagmorgen in Köln-Raderberg ein Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden. Bei dem Sprengkörper auf dem abgesperrten Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Köln-Bonntor handelt es sich hierbei um eine englische Fünf-Zentner-Bombe mit einem Aufschlagzünder.
Die Fliegerbombe soll noch heute entschärft werden. Dafür muss der Gefahrenbereich abgesperrt und evakuiert werden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) und das Ordnungsamt der Stadt Köln sind vor Ort.

Der festgelegte Evakuierungsradius für die Entschärfung der Bombe.
Copyright: Stadt Köln
Der Evakuierungsradios in hoher Auflösung als pdf:
Von der Evakuierung sind rund 3000 Personen betroffen. Die Stadt hat eine Anlaufstelle für Anwohnerinnen und Anwohner an der Sporthalle am Südstadion eingerichtet, Vorgebirgsstraße 76, 50969 Köln (Zugang Klaus-Ulonska-Weg). Das Ordnungsamt wird in Kürze mit dem ersten Klingelrundgang beginnen. Alle Personen sind dazu aufgefordert, den Evakuierungsbereich zu verlassen. Ein genauer Zeitpunkt für die Entschärfung steht noch nicht fest, da erst alle Personen den Evakuierungsbereich verlassen haben müssen.
Bonner Wall und Bonner Straße gesperrt
Betroffen von der Sperrung sind auch die KVB-Bus-Linien 106, 132, 133 und 142. Der Güter- und Bahnverkehr auf dem Streckennetz der Deutschen Bahn sowie der Luftraum werden zum Zeitpunkt der Entschärfung kurzfristig gesperrt werden.
Die Stadt bittet darum, den gesamten Gefahrenbereich großräumig zu umfahren. Insbesondere die Bonner Straße zwischen Rolandstraße/Teutoburger Straße und der Marktstraße wird gesperrt. Außerdem der Bonner Wall zwischen Vorgebirgsstraße und Siegfriedstraße/Alteburger Wall und der Bischofsweg zwischen Vorgebirgsstraße und Kreuznacher Straße/Markststraße ist gesperrt. Die Vorgebirgsstraße sowie die Rolandstraße bleiben frei.
Wegen Verkehrsbehinderungen wird gebeten, sich auf der Internetseite www.stadt.koeln sowie zusätzlich bei Radio Köln und anderen Medien und online bei den Kölner Verkehrsbetrieben und weiteren betroffenen Verkehrsunternehmen zu informieren. (red)
