Der Stadt fehlt bislang der große Hebel, um den Markt dauerhaft unter Kontrolle zu halten. Das soll sich nun ändern.
Drei statt sechs AnbieterStadt will E-Scooter in Köln um die Hälfte reduzieren

Überfüllte Abstellstationen will die Stadt künftig durch verpflichtende „Fußpatrouillen“ der Anbieter verhindern.
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Seit ziemlich genau sieben Jahren rollen E-Scooter über die Kölner Straßen. Im Sommer 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft, die das ermöglichte. Seitdem schwelt nicht nur in Köln der Konflikt um die bunten Roller der Verleihfirmen, die ihre Fahrzeuge in den Städten aufstellen. Während sich die E-Scooter für viele zu einem festen Bestandteil städtischer Mobilität entwickelt haben, ärgern sich mindestens genauso viele über blockierte Fuß- und Fahrradwege, Roller, die regelmäßig im Gebüsch oder in Gewässern landen, oder steigende Unfallzahlen. 2025 registrierte die Polizei im Kölner Stadtgebiet 460 verunglückte Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, zu denen die E-Scooter zählen. Das sind 100 mehr als noch im Vorjahr.
Den Konflikt sieht logischerweise auch die Stadtverwaltung, die in den vergangenen Jahren immer wieder vom Ziel sprach, E-Scooter stadtverträglich in den Kölner Verkehr einbinden zu wollen. Die angestrebte Basis dafür: eine Beschränkung der Roller-Zahl auf 10.000, die 2024 auch der Mobilitätsausschuss mit einem Beschluss forderte. Die Stadt passte die Regeln für die Anbieter immer wieder leicht an, richtete spezielle Parkflächen ein, führte Sperrzonen ein und erhob seit 2022 Gebühren für den Betrieb der Verleih-Systeme – übrigens die deutschlandweit höchsten.
E-Scooter in Köln: Doppelt so viele Roller wie von der Stadt angepeilt
Lange Zeit bewegte sich die Zahl der bunten Elektro-Roller rund um diesen angepeilten Wert. Doch in den vergangenen beiden Jahren ist die Zahl der Fahrzeuge kontinuierlich nach oben geschossen. Weil zusätzliche Anbieterfirmen in den Markt drängten und bestehende Verleiher ihre Flotten aufstockten, sind derzeit fast 20.000 Roller von sechs Verleihfirmen in Köln zugelassen, also fast doppelt so viele, wie die Stadt es sich wünschen würde. Trotz aller Maßnahmen fehlt der Stadt auch nach sieben Jahren der große Hebel, um den Markt dauerhaft unter Kontrolle zu halten. Das soll sich nun ändern.
Auf Anfrage dieser Zeitung teilt die Stadt mit: „Für das Jahr 2027 plant die Verwaltung, das Angebot an E-Scootern durch ein qualifiziertes Auswahlverfahren zu regulieren.“ Ein vorgelagertes Interessensbekundungsverfahren soll sowohl die Zahl der Fahrzeuge als auch der Anbieterfirmen jeweils um die Hälfte reduzieren. Ziel ist laut einer Mitteilung an den Verkehrsausschuss, aus aktuell sechs Anbietern drei zu machen, von den 19.300 E-Scootern sollen nur 9000 bis 10.000 übrig bleiben. Die Sondernutzungsgenehmigung, die die drei Anbieter bekommen, soll für ein bis zwei Jahre gelten. Ein unterjähriger Markteinstieg weiterer Anbieter sei ausgeschlossen.

So kann es auch gehen: An vielen Shared-Mobility-Flächen in der Innenstadt stehen die E-Scooter akkurat aufgereiht.
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In dem Auswahlverfahren will die Stadt die Anbieter zunächst auf Mindestanforderungen prüfen, etwa die Erfüllung gewisser Vorschriften. In einem weiteren Schritt wertet die Stadt die eingereichten Konzepte der Anbieter anhand eigens aufgestellter Kriterien aus. Die drei Anbieter, die dabei am besten abschneiden, dürfen ihre Roller 2027 in Köln aufstellen. Kriterien sind unter anderem Maßnahmen für Sicherheit und Ordnung, Nachhaltigkeitsaspekte, bereitgestelltes Personal, Lebensdauer der Fahrzeuge oder der Umgang mit Beschwerden. Das Auswahlverfahren soll Ende des dritten Quartals 2026 veröffentlicht werden.
Bei den E-Scooter-Anbieterfirmen stößt die Entwicklung auf positive Reaktionen. „Wir würden uns wünschen, dass Regulierung stärker als Gestaltungsrahmen gedacht wird. Strukturierte Auswahlverfahren mit klar definierten, fairen Qualitätskriterien können da ein sinnvolles Instrument sein“, sagt Martin Becker, Vorsitzender des Branchenverbands „Plattform Shared Mobility“. Der Stadt bringe dieses Vorgehen Planungssicherheit. Wichtig sei es, „dass ein solches Verfahren Qualität und Nachhaltigkeit honoriert und Anbietern zugleich Raum lässt, ihr Angebot weiter zu verbessern“.
Schon 2022 plante die Stadt eine Ausschreibung des E-Scooter-Angebots
Es ist nicht der erste Versuch der Stadt, mehr Kontrolle über den E-Scooter-Markt zu erlangen. 2022 hatte die Stadt ein Ausschreibungsverfahren angepeilt, bereits ein Jahr später aber wieder verworfen. Zum einen sei der Prozess zu personal- und zeitintensiv, hieß es damals. Zum anderen erhoffte sich die Verwaltung Abhilfe durch ein 2024 vom Verkehrsausschuss beschlossenes Raumbuch, in dem die Umsetzung sogenannter Mobilstationen festgehalten ist. Teil der Stationen sind Abstellflächen für private Fahrräder und Lastenräder, aber auch für sogenannte Sharing-Angebote, unter die auch die Leihroller fallen. Mittlerweile gibt es laut Verwaltung 140 Mobilstationen für E-Scooter und Leihräder, 29 davon in der Altstadt.
Und tatsächlich veränderten die neu geschaffenen Abstellflächen das Bild – vor allem in der Altstadt. Dort dürfen die Scooter ausschließlich in diesen vorgegebenen Parkzonen abgestellt werden. Weil das Netz der Stationen mittlerweile dicht genug ist, funktioniert das an den meisten Stellen. Das Konzept kommt dann an seine Grenzen, wenn beliebte Abstellzonen, etwa am Hauptbahnhof oder auch an der Ecke Am Hof/Bechergasse nahe des Doms, besonders stark frequentiert sind. Dann passiert genau das, was die Abstellzonen verhindern sollten: die Roller stehen oder liegen auf den Fußwegen oder in Haus- oder Geschäftseingängen. „Es gibt Bereiche, in denen die Situation geschäftsschädigend war“, sagt Joachim Groth, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Altstadt. Vielfach wies der Verein die Verwaltung darauf hin. Und tatsächlich gab es Hilfe. Die Stadt teilt auf Anfrage mit, dass seit Mitte Mai „Fußpatrouillen“ der Verleihfirmen in der Altstadt unterwegs seien, um mehr Ordnung in die Stationen zu bringen.

Martin Becker ist Vorsitzender des Branchenverbands „Plattform Shared Mobility“.
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Außerhalb der Altstadt gilt weiterhin das sogenannte Freefloating-System. Heißt: E-Scooter können überall abgestellt werden. Ausnahmen sind Grünflächen und Gewässer. Wenn sie doch dort landen, ist in der Regel nicht der letzte Fahrer dafür verantwortlich, sondern Menschen, die sich daraus einen Spaß machen.
Auch außerhalb der Altstadt gibt es Mobilstationen. Da das Netz dieser Flächen bisher noch nicht dicht genug ist, sind sie derzeit eher als Angebot zu verstehen. Außerhalb der Altstadt komme es noch regelmäßig vor, dass einzeln abgestellte E-Scooter Fußgängern den Weg versperren, teilt die Stadt mit. „Mit dem sukzessiven voranschreitenden Ausbau an Mobilstationen sowie weiteren Regulationen werden solche Situationen künftig seltener.“