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Abstell-Situation, Bußgelder, GebührenNeue Regeln für E-Scooter in Planung - Das sind die Folgen für Köln

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E-Scooter auf der Komödienstraße nahe des Doms.

E-Scooter auf der Komödienstraße nahe des Doms.

Die Bundesregierung plant unter anderem eine verkehrsrechtliche Gleichstellung von E-Scootern und Fahrrädern.

Die Bundesregierung will für mehr Klarheit auf den Straßen sorgen und arbeitet daher an neuen Verkehrsregeln für E-Scooter. Kern des Entwurfs ist die Idee, E-Scooter verkehrsregeltechnisch weitgehend wie Fahrräder zu behandeln.  Das hieße beispielsweise: Grünpfeile für Radfahrer würden dann auch für E-Scooter-Nutzer gelten, ebenso wie „Radfahrer frei“-Schilder oder gewisse Bußgeld-Regelungen.

Die neuen Regeln würden auch Auswirkungen auf Köln haben. Im Detail will sich die Stadt derzeit noch nicht äußern, die Prüfung des Entwurfs laufe noch. Klar ist aber: Die Gleichstellung von Fahrrad und Elektrokleinstfahrzeug – so der Oberbegriff der Roller – sieht die Verwaltung nicht unkritisch.  

„Ein Elektrokleinstfahrzeug ist in seiner Bauart und Verkehrsverhalten nicht pauschal einem Fahrrad gleichzusetzen, auch das Nutzungsverhalten ist unterschiedlich“, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Dies berücksichtige der Entwurf nicht ausreichend. Befürchtet werde dabei ein zusätzliches Konfliktpotenzial für den Fußverkehr.

E-Scooter in Köln: Verband hält neue Regeln für „überfällig“

„Längst überfällig und absolut sinnvoll“ sei eine Gleichstellung dagegen für Martin Becker, Vorsitzender des E-Scooter-Verbands „Plattform Shared Mobility“. Unterschiedliche Regeln hätten bislang eher für Verwirrung gesorgt als für Sicherheit. „Ein Beispiel: Mit dem E-Scooter darf ich bislang nicht in eine Fahrradstraße einbiegen, obwohl ich dort oft langsamer unterwegs bin als ein E-Bike“, sagt Becker.

Für Diskussionen um die seit 2019 zugelassenen E-Scooter sorgt in Köln genau wie in vielen anderen Kommunen das Abstell-Thema. Immer wieder blockieren Fahrzeuge Fuß- oder Radwege oder landen in Grünflächen oder Gewässern. In der Altstadt hat die Stadt seit einiger Zeit mit verpflichtend festen Abstellzonen entgegengewirkt, die die Situation zumindest verbessert hat.

Auch der neue Entwurf sieht vor, dass Kommunen weiterhin selbst entscheiden, wo die Roller abgestellt werden dürfen und wo nicht. Die Gefährte sollen laut Entwurf standsicherer werden, indem die Ständer eine EU-Vorgabe für Kleinkrafträder erfüllen. Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund geht das nicht weit genug, der Verband würde die Anbieter beim Abstell-Thema gerne verstärkt in die Pflicht nehmen.

12.000 Leih-E-Scooter sind laut Stadt aktuell in Köln unterwegs. Unabhängig vom Abstell-Thema würde sich die Stadt Köln „die Nennung von Kontingenten beziehungsweise Aussagen zu solchen, an denen sich eine Kommune orientieren kann“, wünschen.

Mehr Handlungsspielraum durch Geschwindigkeits-Drosselung

Wünschenswert wäre für die Stadt auch eine technische Lösung, die die Geschwindigkeit der 20 Kilometer pro Stunde schnellen Roller in bestimmten Bereichen automatisch auf Schrittgeschwindigkeit drosseln würde. Eine solche Lösung erweitere die Handlungsspielräume einer Kommune, teilt die Stadt mit. In anderen Ländern gibt es so etwas bereits, in Deutschland fehle laut DStGB aber eine klare Regelung, um solche technischen Lösungen zu nutzen.

Eine Gleichstellung von Fahrrädern und E-Scooter könnte auch Auswirkungen auf die Gebühren haben, die Anbieter von Leih-Scootern an die Stadt zahlen müssen. Die Sondernutzungsgebühren betragen aktuell je nach Standort zwischen 7,10 und 10,80 Euro pro Roller im Monat. Die Anbieter beklagen die Gebühren vor allem deswegen, weil sie deutlich höher sind als in anderen deutschen Großstädten und berufen sich in ihrer Argumentation auch auf die Gebühren für Leih-Räder, die mit 0,85 Euro pro Fahrzeug und Monat deutlich geringer sind.

Derzeit läuft eine Normenkontrollklage der Anbieter gegen die Gebührenhöhe. Eine verkehrsregeltechnische Gleichstellung von Fahrrad und E-Scooter könnte den Verleihern hierbei durchaus in die Karten spielen. „Bei einer Gleichstellung würde eine Anpassung auf die Sondernutzungsgebühr geprüft werden“, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Auch der Verband „Plattform Shared Mobility“ könne sich in diesem Fall „gut vorstellen“, dass mit den neuen Regeln „beim Thema Sondernutzungsgebühren eine Einigung möglich ist“.

Grundsätzlich wünsche sich der Verbands-Vorsitzende Martin Becker mit Blick auf Köln eine verstärkte Kooperation zwischen Anbietern und Stadt. „Die Anbieter suchen aktiv den Austausch und engagieren sich – aktuell etwa mit Sicherheitstrainings gemeinsam mit der Kölner Polizei rund um die Gamescom.“ Die Stadt Köln agiere dagegen „bislang eher zurückhaltend“.