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KVB zahlt 50.000 EuroGerichtsverfahren um Tod von Lisa D. endet mit Vergleich

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Eine Gedenktafel haben die Eltern und Freunde von Lisa D. an der Unfallstelle an der Luxemburger Straße angebracht. 

Köln – Das erste Urteil war schnell gefällt. Kopfhörer auf den Ohren, die Augen auf dem Handy. So wird es wohl passiert sein, dass Lisa D. am frühen Abend des 15. Januar 2019 an einem Übergang der Linie 18 auf der Luxemburger Straße, Höhe Wittekindstraße, von einer Stadtbahn mitgerissen wurde und wenig später ihren schweren Verletzungen erlag. Doch so ist es eben nicht passiert.

Schon einen Tag nach dem tragischen Unfall kamen Ungereimtheiten ans Tageslicht, die den Verdacht zuließen, mit der Signaltechnik kann nicht alles in Ordnung gewesen sein. Die Eltern der Verstorbenen zogen vor Gericht, verklagten die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) – in der Hoffnung auf ein fundiertes, nicht voreiliges Urteil. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Wie die Rundschau aus Gerichtskreisen erfahren hat, wurde das Verfahren mit einem Vergleich beendet. Die KVB zahlt 50 000 Euro unter der Bedingung, dass die Eltern fortan schweigen. 

Viele Hinweise auf technische Fehler

Lisa D. kam an dem Unglücksabend aus einem Fitnessstudio an der Luxemburger Straße. Sie stand nicht alleine an dem Übergang, um auf Grün zu warten. Ihr Handy war in der Tasche, wie die Polizei später feststellte. Kopfhörer waren nicht zu finden. Die Zeugen, die hinter ihr standen versicherten bis auf einen: Lisa D. trat auf die Gleise, als die Ampel auf Grün schaltete, die Bahn anrauschte und sie mitriss. Ein Foto einer Anwohnerin, nach dem Unfall gemacht, zeigt eine durchfahrende Bahn, durch deren Scheiben eine grüne Fußgängerampel auf der gegenüberliegenden Seite zu sehen ist. Zudem, an dem Unglückstag wurde wegen einer Baumaßnahme eine Behelfsampel installiert.

Was die Ermittlungen klar ergaben: Den Bahnfahrer trifft keine Schuld. Er fuhr nicht über Rot. Für die KVB stand von da an unumstößlich fest: Fuhr die Bahn bei Grün, müsse Lisa D. über Rot gegangen sein. Noch in der Verhandlung argumentierte der Anwalt der KVB den Eltern gegenüber: „In dieser Situation eine Bahn zu übersehen, das ist schon ein Kunststück.“ Allerdings wurde bei den Untersuchungen auch deutlich, dass die Signalanlage für die Stadtbahn vor dem Übergang eine ungewöhnlich lange Gelbphase ausweist. Aufnahmen aus einer Überwachungskamera in der Bahn zeigten, der Fahrer überquerte das Signal zwar regelkonform, aber in letzter Sekunde. Die Ermittler gingen der Frage nicht mehr nach, ob in so einem Fall die einige Meter weiter entfernte Fußgängerampel schon auf Grün schaltete. Den Verdacht hat sie anhand der Schaltpläne. Aber ihre Aufgabe war allein, einen möglichen Verstoß des Fahrers zu untersuchen.

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Als es drei Jahre nach dem Unglück zur Verhandlung kam, wurden die Ungereimtheiten nicht weniger. Galt der Schaltplan überhaupt, wenn dort eine Behelfsampel stand? Warum ist im Fahrtenbuch keine Warnklingeln vermerkt, das doch vor dem Übergang Pflicht ist, fragte die Richterin. Es werde neue Gutachten brauchen, die Zeugen müssten nach drei Jahren aufgetan werden. Schnell zeigte sich der Anwalt der KVB bereit, auf einen Vergleich eingehen zu wollen.

Eine Schuldzuweisung geht mit der Zahlung von 50 000 Euro von der KVB nicht einher. Ist ein Vergleich in dieser Höhe außergewöhnlich für die KVB? Ist der Tod von Lisa D. ein Präzedenzfall für den Betrieb? Die KVB macht dazu keine Aussage. Sie verweist auf die Schweigeklausel, die sie zur Bedingung für den Vergleich gemacht hat.

Kommentar: Aufarbeitung bleibt aus

Geht mit dem Urteil auch keine Schuldzuweisung einher, die Eltern von Lisa D. dürfen den Vergleich als Sieg verbuchen. Sie haben vor der Übermacht eines Verkehrs-Betriebs nicht klein beigegeben, haben sich von dessen Strategie, ihre Tochter sei mit Gewissheit über Rot gegangen, nicht einschüchtern lassen. Dennoch hinterlässt der Vergleich einen bitteren Beigeschmack. Die Aufarbeitung bleibt damit aus.

Viel zu oft kommt es in Köln zu Stadtbahnunfällen mit Passanten. Ja, in den wohl meisten Fällen ist Leichtsinn – Kopfhörer auf den Ohren und der Blick aufs Handy gerichtet – die Ursache. Aber es gibt auch immer wieder die Fälle, die Zweifel an der Signaltechnik aufkommen lassen, aber aus Ohnmacht und Abwehr nicht weiter verfolgt werden. Im Falle Lisa D. war es anders. Die Eltern kämpften und Augenzeugen, Anwohner sowie Ermittler lieferten an Tableau an Indizien.

Das war eine gute Basis, um Fehler im System zu beseitigen.