Das Kölner Landgericht hat den früheren Reemtsma-Entführer wegen mehrerer bewaffneter Raubüberfälle auf Geldtransporter zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Prozess in KölnUrteil gesprochen – Thomas Drach muss 15 Jahre in Haft

Thomas Drach (l) sitzt im Gerichtssaal auf der Anklagebank.
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Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach (63) muss für 15 Jahre in Haft. Das entschied am Donnerstag, dem 100. Verhandlungstag, die 21. Großen Strafkammer am Landgericht. Zudem verhängte das Gericht Sicherungsverwahrung, womit der 63-Jährigen wohl bis zu seinem Lebensende hinter Gittern verbringen wird.
Das Gericht sprach Drach schuldig, in den Jahren 2018 und 2019 vor dem Ikea-Markt in Godorf, am Flughafen Köln/Bonn sowie vor einem Ikea Markt in Frankfurt am Main begangen zu haben. Zudem befanden die drei hauptberuflichen und zwei ehrenamtlichen Richter Drach des zweifachen versuchten Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge für schuldig.
Drach hatte bei den Überfällen am Airport und in Frankfurt auf Geldboten geschossen und diese erheblich verletzt. Für einen ebenfalls angeklagten Raubüberfall auf einen Werttransporter vor einem Supermarkt im hessischen Limburg sprach das Gericht Drach frei. Die Kammer kam damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, die für diesen Fall Ende vergangenen Jahres ebenfalls einen Freispruch beantragt hatte. Vor der Urteilsverkündung stand Drach noch das letzte Wort im Prozess zu, in dem der 63-Jährige zum Rundumschlag ausholte.
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Nach fünf Jahren Ermittlungen gebe es keinen einzigen Beweis, der ihn der angeklagten Taten überführt habe. Stattdessen seien Zeugen und Gutachter „von der Justiz gekauft“ worden. Alles, was er im Prozess gehört habe, bezeichnete Drach als „dummes Geschwätz“. Und weiter: „Deshalb erwarte ich einen glasklaren Freispruch.“
Drach erlangte 1996 traurige Berühmtheit, als er den Erben der Hamburger Tabakdynastie, Jan Philipp Reemtsma entführte und 33 Tage in seiner Gewalt hatte. Erst nach Zahlung von rund 30 Millionen D-Mark hatte er Reemtsma dann wieder frei gelassen. Für die Tat war Drach zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (bks)