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RWZ-GebäudeRaiffeisen darf hoch hinaus

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Darf laut OVG-Urteil aufgestockt werden: das Raiffeisen-Gebäude am Breslauer Platz.

Köln – Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ) darf ihren Verwaltungssitz am Breslauer Platz weiter aufstocken. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden und damit der Stadt Köln eine Niederlage beschert. Diese hatte im so genannten Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt im Mai 2007 festgelegt, dass Neubauten zwischen dem Rheinufer und der Außenkante der Ringstraße nicht höher als 22,50 Meter konzipiert sein dürfen. Für höhere Neubauten müsse der Nachweis erbracht werden, dass der Blick auf den Dom und die Romanischen Kirchen nicht beeinträchtigt werden.

Das Raiffeisen-Gebäude, der sogenannte ehemalige Hochbunker, wird nun um bis zu drei auf insgesamt elf Stockwerke erweitert und zum Wohn- und Geschäftshaus umgebaut. Dieses wird voraussichtlich 38,35 Meter hoch und damit 10,50 Meter höher sein als bisher. In den drei neuen Geschossen sollen 19 Wohnungen entstehen, zudem will das Unternehmen an der südöstlichen Ecke eine Technikzentrale einrichten, deren Höhe 41,24 Meter betragen wird.

Die Richter in Münster hoben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) aus dem vergangenen Jahr auf. Durch dieses waren die bereits 2005 und 2007 von der Stadt Köln erteilten Baugenehmigungen für den Raiffeisen-Umbau für ungültig erklärt worden. Dagegen hatte sich das Unternehmen gewehrt und argumentiert, dass es nicht an die von der Stadt verhängte Veränderungssperre gebunden sei. So habe der Bau der U-Bahn-Station Breslauer Platz durch die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) eine eigene Bautätigkeit in dieser Zeit aus Platzgründen unmöglich gemacht.

Tatsächlich hatte die KVB einen kleinen Teil des Gebäudes unterfahren müssen. Später war im Beweissicherungsverfahren zwischen 2004 und 2011 untersucht worden, ob es durch den U-Bahn-Bau zu Schäden an dem Raiffeisenkomplex gekommen ist.

Mit dem OVG-Urteil gilt nun: Die erteilten städtischen Baugenehmigungen bleiben gültig – trotz Höhenkonzepts und Veränderungssperre. Diese, so erklärte ein Sprecher die Argumentationslinie des Gerichts, seien „erst nach der Erteilung der Baugenehmigung verabschiedet worden. Die Klägerin wollte bauen, hatte aber keine Gelegenheit dazu.“

Laut Urteil haben die Verzögerungen beim U-Bahn-Bau dazu geführt, dass der Ausbau der Raiffeisen-Zentrale nicht rechtzeitig starten konnte. In der Konsequenz wird die Baugenehmigung deshalb um drei Jahre bis zum 18. Juli 2016 verlängert. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.

Bei der Stadt heißt es, man wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um über einen Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden. Die ist indes wenig wahrscheinlich, zumal, so formulierte es ein Sprecher, „das Höhenkonzept an sich vom Gericht nicht in Frage gestellt wurde“. RWZ hat über einen Sprecher angekündigt, die Planungen wieder aufnehmen zu wollen.