Stichtag der ImpfpflichtTausende Ungeimpfte in der Pflege in Köln beschäftigt

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Trotz hoher Impfquoten in den Pflegeeinrichtungen rechnet die Stadt mit rund 10.000 ungeimpften Mitarbeitern.

Trotz hoher Impfquoten in den Pflegeeinrichtungen rechnet die Stadt mit rund 10.000 ungeimpften Mitarbeitern.

Köln – Bis Dienstag mussten Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen ihrem Arbeitgeber im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Nachweis über die vollständige Immunisierung gegen das Coronavirus oder den Genesenen-Status vorlegen. Ab dem heutigen Mittwoch haben die Einrichtungen bis zum 31. März Zeit, jeden Beschäftigten ohne entsprechenden Nachweis über ein Portal der Stadt an das Gesundheitsamt zu melden.

Wie viele Ungeimpfte gibt es in den Einrichtungen?

Die Stadt geht davon aus, dass rund 10 000 Mitarbeitende im Pflegebereich ungeimpft sind. Das entspräche rund 14 Prozent der insgesamt 70 000 Beschäftigten in diesem Bereich. Die Schätzung der Stadt steht im Widerspruch zu den Impfquoten, die die einzelnen Einrichtungen auf Rundschau-Nachfrage nennen. In der Uniklinik sind demnach etwa 98 Prozent der rund 11 600 Mitarbeiter vollständig geimpft. Noch höher ist die Impfquote in den Kliniken der Stadt Köln laut einer Sprecherin. Dort sind 99 Prozent der rund 4500 Beschäftigten vollständig immunisiert. Nur wenige Dutzend Beschäftigte hätten bislang keinen Nachweis ihres Impfstatus vorgelegt.

Corona-Zahlen

Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen sinkt nach dem rasanten Anstieg in der vergangenen Woche wieder. Nach den Karnevalstagen hatte sich der Wert innerhalb von einer Woche mehr als verdreifacht und am vergangenen Mittwoch mit 5716 den Höhepunkt erreicht.

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2123

betrug die Gesamt-Inzidenz am Dienstag. Einen höheren Wert verzeichnete in Nordrhein-Westfalen nur der Landkreis Düren (2558). (sim)

Ähnlich hoch sind die Impfquoten bei den Trägern von Kölner Pflegeeinrichtungen. Von den rund 1500 Personen, die bei den Sozial-Betrieben-Köln unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, haben 98 Prozent einen Nachweis vorgelegt. Rund 25 Mitarbeiter haben dies nicht getan. Ebenfalls rund 98 Prozent der Caritas-Mitarbeiter sind geimpft oder genesen. Von den rund 2800 Mitarbeitenden der Diakonie Michaelshoven haben 96 Prozent eine vollständige Impfungen oder den Genesenen-Status nachgewiesen.

Wie geht es nun weiter?

Nachdem die Einrichtungen die Ungeimpften an das Gesundheitsamt gemeldet haben, muss dieses alle Fälle bis zum 15. Juni prüfen. Dazu hat das Gesundheitsamt eine Fachabteilung eingerichtet. „Die Frist gilt für die vorbereitenden Maßnahmen wie die Anforderung von Nachweisen und die Anordnung sowie Durchführung einer ärztlichen Untersuchung“, sagte Gesundheitsdezernent Harald Rau der Rundschau. „Erst im Anschluss wird das entsprechende Verwaltungsverfahren eingeleitet, in dem Untersagungsverfügungen erlassen werden können.“

Meldet sich ein ungeimpfter Beschäftigter nicht zurück, kann ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Das Gesundheitsamt hat zudem die Möglichkeit, Personen ohne Nachweis zu untersagen, die Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtungen zu betreten. Über arbeitsrechtliche Folgen entscheidet der Arbeitgeber. Der Städtetag NRW hatte aufgrund des hohen Arbeitsaufwands bereits eine Fristverlängerung sowie personelle und finanzielle Unterstützung durch das Land gefordert. Rau sagte, es sei noch nicht abzuschätzen, ob die Frist ausreiche.

Warum ist die Prüfung so aufwendig?

Vom Gesundheitsministerium heißt es: „Bei der Entscheidung darüber, ob ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden soll, sind sowohl personenbezogene Aspekte (zum Beispiel die Art der Tätigkeit) als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu berücksichtigen.“ Das Gesundheitsamt könnte also beispielsweise entscheiden, dass Mitarbeiter ohne Patienten-Kontakt – zum Beispiel Küchenpersonal oder Reinigungskräfte – auch ungeimpft weiterhin in den Einrichtungen tätig sein könnten. Rau hatte im Februar diesen Ermessensspielraum bei der Prüfung der Fälle kritisiert. Auch der Städtetag forderte „praxistauglichere“ Regelungen.

Was passiert nun in den Einrichtungen?

Aufgrund der hohen Impfquoten rechnet keine der befragten Einrichtungen mit personellen Engpässen. Bis das Gesundheitsamt die einzelnen Fälle geprüft hat, dürfen die ungeimpften Beschäftigten zunächst weiter in den Einrichtungen arbeiten.

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