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AbgeordnetengesetzNRW kassiert Politiker-Rente wieder ein

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Düsseldorf: Abgeordnete sitzen bei der 100. Plenarsitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf: Abgeordnete sitzen bei der 100. Plenarsitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen

Selten hat sich ein Parlament so schnell selbst korrigiert: Der NRW-Landtag hat einstimmig eine erst im Frühjahr beschlossene Reform des Abgeordnetengesetzes wieder rückgängig gemacht.

Mit einer beispiellosen Rückabwicklung des erst vor wenigen Monaten reformierten Abgeordnetengesetzes hat der Landtag eine Debatte über die Rentenansprüche von Politikern in Nordrhein-Westfalen entfacht.

Am Dienstag sprach sich das Parlament einstimmig dafür aus, einen Versorgungszuschlag aus dem Landeshaushalt für Abgeordnete im Ruhestand kurzerhand wieder zurückzunehmen. Die Extrazahlung war erst im Frühjahr beschlossen worden, um einen Inflationsausgleich für ehemalige Politiker zu garantieren. Danach stellten die aktiven Landtagsabgeordneten jedoch fest, dass sie in der Folge je nach Steuerklasse 6000 bis 8000 Euro zusätzlich im Jahr ans Finanzamt hätten abführen müssen.

„Das heißt: Das steht dann zum Teil nicht mehr im Verhältnis zu dem, was hinterher dabei rauskommt“, bekannte Grünen-Fraktionschefin Wibke Brems. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Matthias Kerkhoff, bedauerte, dass „die negativen Effekte“ nicht ausreichend geprüft worden seien.

Seit 20 Jahren erhalten Landtagsabgeordnete in NRW neben ihren Diäten noch einen Versorgungszuschlag, der als Pflichtbeitrag ans Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von NRW, Brandenburg und Baden-Württemberg abgeführt werden muss. Neben den monatlichen Bezügen von aktuell 11.463,66 Euro beläuft sich der Beitrag an das Versorgungswerk auf 3067,33 Euro.

Da das Versorgungswerk der drei Landtage klein ist und erst spät gegründet wurde, ist die Renditeerwartung bescheiden. Obwohl man immer noch von einer guten Rente sprechen könne, müsse nachgebessert werden, forderte Brems. Im kommenden Jahr soll ein neuer Anlauf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes genommen werden.