Fünf Wochen nach dem Tod eines Mitarbeiters im Freizeitpark ist weiter unklar, ob möglicherweise Sicherheitshinweise missachtet worden sind.
Ablauf rekonstruierenTödlicher Unfall im Phantasialand – Ermittler suchen Hinweise auf Fremdverschulden

An der Achterbahn Taron im Phantasialand war es zu dem tödlichen Unfall gekommen. (Symbolbild)
Copyright: Phantasialand
Nach dem Unfall am 25. März 2024, bei dem kurz vor dem Saisonstart im Phantasialand in Brühl ein 43-jähriger Mitarbeiter des Freizeitparks tödlich verunglückte, dauern die Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs weiterhin an.
Der Mann war bei Wartungsarbeiten an der Achterbahn Taron so schwer am Kopf verletzt worden, dass er trotz Reanimationsversuchen noch am Unfallort starb. Laut Kölner Staatsanwaltschaft konzentrieren sich die Ermittlungen weiterhin auf die Frage, ob es konkrete Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden gibt. Wann ein Ergebnis vorliegt, lässt sich laut Staatsanwaltschaft kaum prognostizieren.
Amt für Arbeitsschutz unterstützt Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Aufgrund der Dynamik eines Todesermittlungsverfahrens könnten nicht vorhersehbare Ermittlungsansätze, zum Beispiel weitere Zeugen, erst im Laufe des Verfahrens bekannt werden. Generell werden alle Zeugen vernommen, die möglicherweise etwas zum Unfallhergang, aber auch zu arbeitsprozessualen Abläufen und Verantwortlichkeiten sagen können.
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„Zudem müssen die Unterlagen und Daten gesichtet und ausgewertet, die ebenfalls Aufschluss über Arbeitsprozesse, Arbeitsschutzvorkehrungen und Verantwortlichkeiten geben könnten“, sagte Staatsanwältin Stephanie Beller. Die Ermittlungen würden von den für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständigen Bezirksregierungen unterstützt.
Der Verstorbene hatte eine Frau und eine Tochter. Angehörige der Familie hatten bald nach dem Unglück einen Spendenaufruf gestartet, bei dem mittlerweile bereits mehr als 25.000 Euro für Mutter und Kind gespendet wurden.