1954 scheiterte eine revolutionäre europäische Idee spektakulär: Ausgerechnet die Franzosen verweigerten die Zustimmung zu ihrer eigenen Europäischen Verteidigungsgemeinschaft – ein historisches Paradox der Integration.
Blick in die GeschichteIst eine Europa-Armee realistisch?

Militärfahrzeuge verschiedener Nationen nehmen an der Übung „Resolute Warrior“ teil.
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Ein Europa, eine Armee: Die Vision, die der französische Premierminister René Pleven vor gut 75 Jahren, im Herbst 1950, der Nationalversammlung in Paris vorstellte, war politisch revolutionär – für manchen Parlamentarier dürfte sie allerdings eher eine Zumutung dargestellt haben. Fünf Jahre, nachdem die Westalliierten Hitlerdeutschland niedergerungen haben, nachdem Hunderttausende Franzosen im Zweiten Weltkrieg ihr Leben verloren haben, soll man nun gemeinsam mit den „Boches“ kämpfen? In derselben Uniform? Unerhört! Und letztlich auch unrealisiert – obwohl das Vorhaben, über das heute wieder diskutiert wird, damals sehr weit gediehen war.
Sechs Staaten sollten nach der Vorstellung Plevens die „Europäische Verteidigungsgemeinschaft“, kurz EVG, bilden: Neben Frankreich und Deutschland waren das Italien und die Benelux-Länder; alle waren bereits Partner in der Kohle- und Stahlwirtschaftspolitik. Und alle sollten Kontingente für gemeinsame Streitkräfte unter gemeinsamem Kommando eines gemeinsamen Verteidigungsministeriums stellen. Aber trotz bereits unterschriebener Verträge sollte die EVG letztlich eine politische Totgeburt bleiben. Denn am Ende spielten ausgerechnet die Franzosen, die den Stein ins Rollen gebracht hatten, nicht mehr mit.
Die Hintergründe der europäischen Einigungspläne
Plan mit Hintergedanken Dabei ging es Premier Pleven keineswegs darum, Deutschlands Militärmacht wiederherzustellen, im Gegenteil. Sowohl Paris als auch London suchten nach zwei Weltkriegen eher nach Wegen, eine erneute militärische Bedrohung durch Deutschland ein für alle Mal auszuschließen. Mit der Europa-Armee sollte dieses Ziel auf politischem Weg erreicht werden, so Plevens Plan – und außerdem, so die Hoffnung, würde die Bundesrepublik auf diese Weise auch aus der gerade erst gegründeten Nato herausgehalten werden.
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Aber es sollte anders kommen. Nicht zuletzt wegen einer Entscheidung, die nicht in Paris oder London gefällt wurde, nicht einmal in Washington. Sondern, wenn man so will, in Pjöngjang.
Wenige Monate zuvor, im Juni 1950, hatte das kommunistische Nordkorea mit dem Überfall auf den Südteil des Landes den Koreakrieg vom Zaun gebrochen. Der eilig zusammengetrommelten UN-Streitmacht, die fast vollständig von den USA gestellt wurde, gelang es nur mit Mühe und in letzter Minute, eine totale Niederlage des Südens abzuwenden. Anschließend rollte sie in einer Gegenoffensive die Halbinsel bis weit in den Norden hinein auf – woraufhin China mit 200.000 Soldaten in den Konflikt eingriff. Zeitweise dachten US-Generäle offen über einen Einsatz von Atomwaffen nach.
Die strategische Wende in Europa während des Kalten Krieges
Nur wenige Wochen nach seinem Ausbruch drohte der Koreakrieg zu einem Flächenbrand mit unabsehbaren Folgen zu werden. In Europa wuchs die Sorge, ob die USA ihre Militärmacht an beiden Fronten zugleich würden aufrechterhalten können – also der im Kalten Krieg in Europa und der im heißen Krieg in Fernost. Auch Washington forderte nun eine stärkere militärische Rolle der Europäer – und setzte sich vehement für eine rasche Wiederbewaffnung der noch jungen Bundesrepublik ein.
In Bonn rannten die USA damit offene Türen ein, die Wiederbewaffnung stand von Anfang an ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer, trotz erheblicher Widerstände im Land. Angesichts der „aggressiven Expansionspolitik Sowjetrusslands“ aber seien Westbindung und Aufrüstung unerlässlich – ansonsten drohten „Sklaverei und Ausbeutung“ unter der Herrschaft Moskaus, warnte der CDU-Regierungschef 1952 in einer Bundestagsdebatte. Die Bereitstellung eines deutschen Kontingents für eine etwaige europäische Armee hatte er bereits vor Pleven ins Spiel gebracht – wenngleich wohl eher als B-Lösung, falls es mit eigenen Streitkräften nicht klappen sollte.
Denn die waren im EVG-Vertrag außerhalb der gemeinsamen Truppe nicht vorgesehen, zumindest nicht für Deutschland: „Kein Mitgliedstaat darf nationale Streitkräfte, außer den in Artikel 10 genannten, rekrutieren oder unterhalten“, hieß es darin. Und da die in jenem Artikel 10 genannten Ausnahmen Truppen betrafen, die dem Einsatz in Kolonialgebieten oder Besatzungszwecken dienten, hieß das unterm Strich: Die Noch-Kolonialmächte Frankreich, Belgien und die Niederlande hätten zusätzliche, unter eigenem Befehl stehende Truppen aufstellen dürfen; Deutschland nicht.
Bundesrepublik auf dem Weg zur Souveränität
Dennoch unterzeichnete die Bundesrepublik 1952 die Verträge, die immerhin den Rückerhalt ihrer Souveränität vorsahen. Zudem sollte die EVG nicht nur ein reines Verteidigungskonstrukt werden, sondern Keimzelle eines „späteren bundesstaatlichen oder staatenbündischen Gemeinwesens“, wie es im Artikel 38 hieß. Die spätere Europäische Gemeinschaft (EG), aus der die EU hervorging, wurde hier zumindest schon angedacht – auch wenn sie auf anderen, verschlungeneren Wegen realisiert werden sollte.
Denn am Ende überwog im zwischenzeitlich neu gewählten französischen Parlament und unter dem Druck einer mittlerweile gaullistischen Regierung Skepsis gegenüber der Idee, die eigene militärische Souveränität zugunsten einer überstaatlichen Organisation zu begrenzen. Als im August 1954 – Pleven war längst abgesägt worden – nur noch in Italien und Frankreich die Ratifizierung der EVG-Verträge ausstand, setzten die Abgeordneten in Paris jegliche Beratung des Themas kurzerhand von der Tagesordnung ab. Damit war die Verteidigungsgemeinschaft, noch bevor sie wirklich aus der Taufe gehoben werden konnte, bereits wieder Geschichte.
Nachwirkungen und die Geburt der Westeuropäischen Union
Die Wiederbewaffnung Deutschlands, die viele französische Abgeordnete nach wie vor mit Argwohn betrachteten, wurde dadurch allerdings bloß aufgeschoben, und das nicht einmal besonders lange. Nur ein Dreivierteljahr nach dem Aus für die Europa-Armee, am 5. Mai 1955, erhielt die Bundesrepublik in den Pariser Verträgen ihre Souveränität weitgehend zurück, wurde Mitglied des transatlantischen Bündnisses und durfte eigene Streitkräfte unterhalten. Später freigegebene Dokumente belegen, dass den USA und Großbritannien, die Frankreich eine Verzögerungstaktik vorwarfen, schlicht die Geduld ausgegangen war.
Nur Fragmente geblieben An die Stelle der gescheiterten EVG war, wohl um die Gesichter aller Beteiligten zu wahren, als europäischer Beistandspakt die „Westeuropäische Union“ (WEU) getreten – die allerdings bis zu ihrer Auflösung 2011 weder militärisch noch politisch eine nennenswerte Rolle spielen sollte.
Geblieben sind von der Idee, neben punktueller Zusammenarbeit bei Rüstungsprojekten, nur Fragmente. Etwa der von sechs EU-Mitgliedern gestellte Führungsverband „Eurokorps“, der unter anderem an den Einsätzen in Afghanistan oder Mali beteiligt war, oder multinationale Einheiten wie die deutsch-französische Brigade oder das deutsch-niederländische Corps. Von einer regelrechten Europa-Armee war allerdings lange nicht mehr ernsthaft die Rede – bis zum Ausbruch der Ukraine-Krise 2014.

