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Attacken gegen Den HaagSteht internationales Strafrecht vor dem Ende?

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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag.

Die USA sanktionieren Richter und Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und könnten die Maßnahmen auf das gesamte Gericht ausweiten. Kölner Völkerrechtler Claus Kreß sieht das Ende des Völkerrechts, sollte Europa nicht gegensteuern.

Der Angriff der USA in Venezuela und die Festnahme des Staatschefs Maduro lassen nicht nur die Drohungen Donald Trumps beispielsweise gegenüber Grönland, Mexiko, Kolumbien und anderen Ländern in einem neuen, grelleren Licht erscheinen. Nach Ansicht mancher Rechtsexperten könnten die Vorgänge auch den Anfang vom Ende markieren – vom Ende des Völkerrechts und des internationalen Strafrechts.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist in diesem weltweiten Rechtssystem eine zentrale Säule. Die USA lehnen dessen Zuständigkeit für ihre Bürger nicht nur grundsätzlich ab, sie torpedieren zunehmend seine Arbeitsfähigkeit. Die vor knapp einem Jahr verhängten individuellen Sanktionen gegen mehrere Richter und Ankläger des Gerichtshofes sind umfassend: Unter anderem wurde Vermögen in den USA, soweit vorhanden, beschlagnahmt, Bankkonten eingefroren, Reisefreiheit eingeschränkt. Im Dezember setzten die USA zwei weitere Richter auf die Sanktionsliste. Seither werden verstärkt Sorgen laut, dass die Trump-Regierung nicht mehr nur einzelne Personen, sondern den Gerichtshof insgesamt sanktionieren könnte.

„Die USA haben ein gesetzloses Regime“

Der amerikanische Jurist Gregory S. Gordon ist einer der profiliertesten Experten für Internationales Strafrecht und hat unter anderem für das UN-Tribunal zur Aufklärung des Völkermordes 1994 in Ruanda gearbeitet. Auf die Frage, wie er die aktuelle Rolle der USA in diesem Zusammenhang sieht, hat Gordon eine klare Antwort: „Die USA werden derzeit von einem gesetzlosen Regime regiert, das nicht im Einklang mit den Gründungsidealen der Nation, den Grundsätzen ihrer Verfassung, ihrer Tradition als Rechtsstaat oder ihrer führenden Rolle auf der Weltbühne bei der Entstehung des Völkerrechts handelt.“

Der Jurist, der heute an der Universität Hongkong lehrt, spielt damit auf die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse an, die vor gut 80 Jahren begannen. Gordon hat kürzlich eine Biografie über Benjamin Ferencz veröffentlicht, der Chefankläger in einem der Nürnberger Prozesse war und sich später jahrzehntelang für die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs einsetzte. Der aus Ungarn stammende US-Amerikaner Ferencz arbeitete mit am Römischen Statut, das die Grundlage des IStGH bildet, und wurde bis zu seinem Tod 2023 im Alter von 103 Jahren nicht müde, für dessen weltweite Anerkennung zu kämpfen. Aktuell schrumpft diese Anerkennung eher. Mit den USA, China, Russland und Indien lehnen vier wichtige Staaten die Institution ab, auch Israel und weitere Länder gehören zu den Gegnern. Zuletzt stieg als erstes und bislang einziges EU-Land Ungarn aus der Gemeinschaft der Vertragsstaaten aus.

Verfahren laufen, Urteil zu Sudan

Kann der Gerichtshof unter diesen Umständen überhaupt noch seiner Aufgabe nachkommen, Kriegsverbrechen und Völkermord zu verfolgen? Gordon ist überzeugt davon, und auch der Kölner Straf- und Völkerrechtler Claus Kreß betont die Arbeitsfähigkeit des Gerichts. Kreß, der an der Universität Köln lehrt und als Sonderberater des Anklägers am IStGH arbeitet, verweist auf aktuelle Verfahren, die uneingeschränkt geführt werden könnten. Beispiele dafür seien der frühere philippinische Präsident Duterte, dem zahlreiche Morde zur Last gelegt werden und der im März 2025 in Den Haag in Gewahrsam genommen wurde, und der Ex-Milizenchef Abd-Al-Rahman, der wegen Massakern im Sudan Anfang Dezember 2025 zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Auch die Überstellung eines mutmaßlichen Kriegsverbrechers aus Libyen, der in Berlin festgenommen worden war, an den Gerichtshof vor wenigen Wochen habe reibungslos funktioniert.

Sanktionen könnten ausgedehnt werden

„Die Sanktionen belasten zwar die Stimmung, beeinträchtigen aber die Arbeitsfähigkeit des Gerichts bislang nicht entscheidend“, bilanziert Kreß. Die nach den Sanktionen notwendigen technischen Umstellungen, etwa bei der Abkehr vom US-Unternehmen Microsoft in der E-Mail-Kommunikation, sei auch zu bewältigen. Die „große Frage, die sich alle stellen“, sei nun aber: „Wie wird es sein, wenn die Sanktionen tatsächlich auf den Gerichtshof insgesamt ausgedehnt werden? Das ist die eine Eskalationsstufe, die die USA noch im Köcher haben und mit der sie spielen. Entscheidend wird dann sein, ob eine digitale europäische Souveränität tatsächlich  erreicht wird und ob der Gerichtshof verlässlich allein mit europäischen Banken und Versicherungen zusammenarbeiten kann.“ Dahinter steckt die Befürchtung, dass europäische Unternehmen ihre Kooperation mit dem Gerichtshof stoppen könnten, weil sie Probleme im Geschäft mit den USA vermeiden wollen.

Nach Ansicht von Kreß müssen die Vertragsstaaten des Gerichtshofs „deutlich machen, dass sie sich auch von einer solchen weiteren Eskalation nicht beeindrucken lassen“. Dabei werde Europa die Hauptlast zufallen, für die Widerstandsfähigkeit des Gerichtshofs zu sorgen. Ein Zurückweichen könnte fatal sein, meint der Jurist: „Wenn die Amerikaner und andere Gegner sehen, dass dieser Gerichtshof unter Druck zurückweicht, dann können andere Gerichtshöfe folgen“, etwa der Internationale Gerichtshof, der schon kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde und völkerrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Staaten verhandelt.

Die Zukunft des IStGH steht also durchaus in Frage. Der Ferencz-Biograf Gregory Gordon sieht aber mit Blick auf den unermüdlichen Kämpfer Anlass zu Optimismus: „Ich denke, Ferencz würde zu Geduld raten; er würde fest daran glauben, dass die Wählerschaft schließlich Trumps dystopische Version der USA ablehnen und zu einer Führungsrolle bei der Entwicklung des Völkerrechts und insbesondere des Internationalen Strafrechts zurückkehren wird.“