Brüssel – Es ist das lange erhoffte Signal für den Sommerurlaub 2021: Schon ab dem 1. Juni dieses Jahres sollen Reisen innerhalb der 27 EU-Staaten sowie in die Schweiz, nach Norwegen und Liechtenstein wieder möglich sein. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für ein „Digitales Grünes Zertifikat“ vorgestellt, ein Freifahrtschein nicht nur für Geimpfte. Wie realistisch ist das Vorhaben?
Was ist das „Grüne Digitale Impfzertifikat“?
Es handelt sich um eine Bescheinigung in der Sprache des „Pass“-Inhabers sowie auf Englisch, die entweder digital auf dem Smartphone oder auf Papier mitgeführt werden kann. Ein sogenannter QR-Code enthält die wichtigsten Daten des Besitzers: Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum sowie digitale Unterschrift der Klinik, des Impfzentrums oder des Arztes, der eine Impfung vorgenommen hat, sowie den Namen des verwendeten Vakzins. Bei Nicht-Geimpften können zurückliegende PCR-Tests gespeichert werden. Wer eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat und geheilt ist, kann dies ebenfalls hinterlegen.
Ist ein solches Zertifikat Bedingung für eine Reise?
Nein. Die Kommission hat ausdrücklich betont, dass es nicht zur Diskriminierung von Personen kommen darf, die noch nicht geimpft wurden oder dies generell ablehnen. Allerdings müssten diese „Einschränkungen für Tests oder Quarantäne/Selbstisolierung“ hinnehmen.
Was passiert mit den gespeicherten Daten?
Die Ausweise sollen von den Mitgliedstaaten ausgegeben werden. Alle Angaben bleiben national gespeichert. Die EU-Kommission baut lediglich ein Netz an „Gateways“ auf, über die bei Kontrollen die gespeicherten Informationen mit den Angaben abgeglichen und verifiziert werden. Private Informationen werden dabei nicht ausgelesen oder gar erfasst. Übrigens sollen diese Impfausweise von den Mitgliedstaaten kostenlos ausgegeben werden – auch an Nicht-EU-Bürger, die in einem EU-Staat leben.
Welche Tests und Impfstoffe werden akzeptiert?
Neben PCR-Untersuchungen werden auch Antigen-Schnelltest als ausreichend angesehen, allerdings keine Selbsttests, weil diese „nicht unter kontrollierten Bedingungen“ zustandekommen. Grundsätzlich gilt, dass Impfungen mit allen in der EU zugelassenen Vakzinen akzeptiert werden sollen. Jede Regierung hat aber die Möglichkeit, auch andere Impfstoffe wie zum Beispiel Sputnik V, das in Ungarn verimpft wird, anzuerkennen.
Würde das Zertifikat außerhalb der EU akzeptiert?
Bisher gibt es ja nur einen Vorschlag. Es wird noch dauern, bis er beschlossen werden kann. Deshalb erscheint es schwer vorstellbar, dass das Zertifikat bereits im Sommer 2021 für die Einreise in asiatische, lateinamerikanische oder afrikanische Staaten und die USA ausreicht. Die EU hat aber Kontakt mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen, um ihren Vorschlag zur Grundlage für eine globale Lösung zu machen.
Wird ein solcher Ausweis dauerhaft benötigt?
Wie lange ein Zertifikat gilt, sei noch offen, hieß es. Dazu benötige man weitere wissenschaftliche Erkenntnisse. Fest steht aber, dass die Bescheinigung über eine überstandene Coronavirus-Infektion maximal 180 Tage gültig sein wird. Der europäische Impfausweis würde überflüssig, wenn die WHO das Ende der Pandemie feststellt.
Ist Brüssel sicher, dass alle EU-Staaten mitmachen?
Nächste Woche kommen die Staats- und Regierungschefs der EU zu einem Gipfeltreffen zusammen. Kanzlerin Angela Merkel war bisher zurückhaltend, weil sie verhindern will, dass eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Geimpften und noch nicht Geimpften entsteht. Doch das Modell kann nur funktionieren, wenn alle 27 Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen mitmachen. Die Kommission erwägt darum, den Impfausweis per Verordnung durchzusetzen.
Und was ist mit Hotels oder Fluggesellschaften?
Die EU-Kommission hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) gebeten, ein freiwilliges Hygienesiegel zu erarbeiten. Es soll alle Hotels, Restaurants und Bars auszeichnen, die diesem Standard entsprechen. Zugleich will Brüssel mit der Internationalen Luftfahrt-Behörde (ICAO) die Anerkennung des Ausweises im Flugverkehr erreichen. Ähnliches gilt für die Bahn-, Schiffs- und Bus-Gesellschaften.
