Neues StaatsangehörigkeitsrechtWie der Weg zum deutschen Pass nun einfacher werden soll

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Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland (l) und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch. Ein neues Gesetz erleichtert es, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland (l) und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch. Ein neues Gesetz erleichtert es, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht soll eine leichtere Einbürgerung bei guter Integration ermöglichen und keine Chance geben, bei Ablehnung von Grundwerten.

Der Bundestag hat am Freitag die Pläne der Ampel-Koalition zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gebilligt. Sie soll Einbürgerungen vereinfachen und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen. Die Einbürgerung von Menschen, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können oder die sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, will die Regierung hingegen erschweren. Ein Überblick:

Einbürgerungsfrist

Menschen aus dem Ausland, die schon lange legal in Deutschland leben, sollen sich künftig bereits nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben können. Bislang beträgt die Frist im Regelfall acht Jahre. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich sein. Dies können gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf sein.

Doppel-Pass

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen – das galt bislang bis auf wenige Ausnahmen. Künftig soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein. Das Gesetz verweist darauf, dass viele Zugewanderte bislang vor dem Verzicht auf die alte Staatsbürgerschaft zurückscheuen – auch wegen emotionaler Verbundenheit zu ihrem Herkunftsland beziehungsweise dem ihrer Eltern.

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Kinder

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig im Land lebt. Bislang lag die Frist bei acht Jahren. Prinzipiell können hier geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und zugleich die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern dauerhaft behalten.

Bekenntnis zum Grundgesetz

Das auch bisher schon verlangte Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wird präzisiert. Der neue Gesetzestext stellt klar, dass „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind – und deshalb einer Einbürgerung entgegenstehen.

Schutz jüdischen Lebens

Nach den antisemitischen und israelfeindlichen Protesten infolge des Hamas-Angriffs auf Israel wurde eine weitere Passage ergänzt. Gefordert wird nun auch das Bekenntnis „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“. Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine wird auch auf das „Verbot der Führung eines Angriffskrieges“ verwiesen. Haltungen, die dem entgegenstehen, sollen eine Einbürgerung unmöglich machen.

Sprachkenntnisse

Besondere Erleichterungen sollen für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration gelten, die oft schon Jahrzehnte in Deutschland leben. Diese älteren Migranten müssen künftig keinen schriftlichen Deutschtest mehr machen, um eingebürgert zu werden. Auch müssen sie keinen schriftlichen Einbürgerungstest absolvieren. Damit soll die „Lebensleistung“ dieser älteren Generation gewürdigt werden.

Lebensunterhalt

Grundsätzlich soll nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für einstige „Gastarbeiter“, die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind, oder frühere DDR-Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter.

Rücknahme der Einbürgerung

Schon bisher kann eine Einbürgerung nach Paragraf 35 Staatsangehörigkeitsgesetz binnen zehn Jahren widerrufen werden – etwa bei arglistiger Täuschung oder unrichtigen Angaben. Nun wird im Gesetz klargestellt, dass auch falsche Erklärungen zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zur Rücknahme führen können. (afp)

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