Stammt ein pikanter alter Brief an den Sexualstraftäter Epstein von Donald Trump oder nicht? Die Analyse eines Details könnte Aufschluss geben.
Rätsel um Trumps UnterschriftForensische Analyse könnte Klarheit über Epstein-Brief bringen

Donald Trumps Unterschrift ist allseits bekannt. Stammt die Signatur auf dem Brief an Jeffrey Epstein wirklich von ihm? (Symbolbild)
Copyright: IMAGO/ZUMA Press Wire
Der Druck auf US-Präsident Donald Trump nimmt zu. Nach der Veröffentlichung eines anzüglichen Briefs an den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein reagierte der 79-Jährige auf Anschuldigungen und dementierte, dass das Dokument von ihm stammt.
Am Montag (Ortszeit) hatten Kongressabgeordnete der oppositionellen Demokraten den Brief, der Teil einer ganzen Sammlung von Glückwünschen anlässlich Epsteins 50. Geburtstag gewesen sei, veröffentlicht. Der Präsident hatte das Schreiben als „Fälschung“ bezeichnet, nachdem das „Wall Street Journal“ im Juli erstmals über dessen Existenz berichtete.
Demokraten veröffentlichen Brief an Jeffrey Epstein – stammt er von Donald Trump?
Der Brief zeigt die Konturen einer nackten Frau und darin einen fiktiven Dialog zwischen „Donald“ und „Jeffrey“ zum 50. Geburtstag Epsteins 2003. Ob das Schreiben tatsächlich vom heutigen US-Präsident stammt, könnte nun die Analyse eines Details klären. Denn: Der Brief wurde per Hand signiert. Trumps mutmaßliche Unterschrift prangt an der Stelle des Schamhaars.
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Das Weiße Haus erklärte, Trump habe den Brief „nicht unterschrieben“, und auch die Zeichnung stamme nicht von ihm. Seit der Veröffentlichung ist in den USA eine Debatte um die Echtheit der Unterschrift entbrannt. Kritiker sind überzeugt, dass es sich eindeutig um Trumps Signatur handelt, während dessen Unterstützer deutliche Unterschiede zu Trumps Handschrift erkennen wollen.
Rätsel um Unterschrift: Analyse könnte Klarheit bringen
Die „New York Times“ berichtete am Dienstag, die Signatur auf dem Zettel entspreche „weitgehend der Unterschrift, die der Präsident damals in Briefen an Beamte der Stadt New York verwendete, in denen er nur seinen Vornamen angab“.
Selbst im Lager der Republikaner ist man sich uneinig. Während sich James Comer, Vorsitzender des zuständigen Untersuchungsausschusses, hinter den Präsidenten stellte, forderte sein Parteikollege Thomas Massie Klarheit. „Ich bin kein forensischer Experte, aber es sieht aus wie seine Unterschrift“, sagte der Republikaner.
Eine forensische Analyse könnte in der Angelegenheit nun Klarheit bringen. Ein ehemaliger Handschriftanalyst des FBI erklärte gegenüber „USA Today“, dass ein qualifizierter Dokumentenprüfer anhand einer Reihe spezifischer Merkmale schlüssig beweisen könne, ob es sich um Trumps Unterschrift handle oder nicht.
Das Weiße Haus werde einen solchen Schritt unterstützen, hieß es von Regierungsseite. „Drei unabhängige Unterschriftenanalysten haben bestätigt, dass es sich nicht um die authentische Unterschrift des Präsidenten handelt, und wir haben dies die ganze Zeit über behauptet“, sagte Karoline Leavitt, Sprecherin des Weißen Hauses. „Der Präsident hat diesen Brief nicht geschrieben, er hat diesen Brief nicht unterschrieben, und deshalb verfolgt das externe Rechtsteam des Präsidenten eine Klage gegen das ‚Wall Street Journal‘“, so Karoline Leavitt weiter.
Weißes Haus dementiert, dass Brief an Epstein von Trump stammt
Der Präsident habe „eine der berühmtesten Unterschriften der Welt“, es müsse sich um eine Fälschung handeln. Trump selbst gab sich einsilbig, als er am Dienstagabend bei einem Termin in Washington gegenüber Reportern Stellung nahm. Sie würden mit den Vorwürfen bezüglich der Geburtstagskarte „ihre Zeit verschwenden“, so der Präsident.
In den USA schwelt schon seit Monaten ein Streit über die Aufarbeitung der Causa Epstein. Im Zentrum steht die Frage, wie eng das Verhältnis zwischen ihm und Trump war.
Auch in den Reihen der Republikaner und glühender Trump-Anhänger wurden in den vergangenen Monaten Stimmen lauter, die eine Offenlegung aller Dokumente zu dem Fall fordern. Trump steht unter Druck, weil er sich im Wahlkampf vehement für eine Offenlegung der Akten ausgesprochen hatte. (mit afp)