Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Das ändert sich im JuniNeue Mutterschutzregelung und nachhaltigere Elektronik

Lesezeit 2 Minuten
Die Hand eines zwei Wochen altes Neugeborenen liegt in der Hand seiner Mutter. (Symbolbild)

Die Hand eines zwei Wochen altes Neugeborenen liegt in der Hand seiner Mutter. (Symbolbild)

Frauen erhalten ab Juni Mutterschutz bei Fehlgeburt, Smartphone-Akkus müssen langlebiger sein und Stromanbieterwechsel erfolgen schneller.

Frauen haben bei Fehlgeburten in Zukunft Anspruch auf Mutterschutz, die Akkus von Smartphones und Tablets müssen zudem länger halten. Auch im Juni gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und Neuigkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein Überblick.

Mutterschutz bei Fehlgeburten

Frauen haben ab dem 1. Juni Anspruch auf Mutterschutz, wenn sie ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben. Sie erhalten dann zwei Wochen Mutterschutz.

Bei einer Fehlgeburt ab der 17. Woche sind es sechs Wochen, ab der 20. Woche acht Wochen. Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen.

Umstellung bei Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Eine neue EU-Richtlinie schreibt eine schnellere technische Umstellung beim Wechsel des Stromanbieters vor. Ab dem 6. Juni muss ein Stromanbieterwechsel demnach werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein.

Bisher durfte das auch länger dauern. Die neue Frist regelt den technischen Prozess der Umstellung auf den neuen Anbieter. Kündigungsfristen gelten nach wie vor und müssen beachtet werden.

Smartphones und Tablets müssen länger halten

Ab 20. Juni müssen Smartphones und Tablets neue Vorgaben der EU erfüllen. Die Geräte müssen laut Ökodesign-Verordnung etwa nach 800 Ladezyklen noch eine Akku-Restkapazität von 80 Prozent aufweisen.

Hersteller müssen zudem sieben Jahre nach Verkaufsstopps eines Modells noch Ersatzteile vorhalten und fünf Jahre lang die Betriebssysteme aktualisieren.

Mehr Barrierefreiheit im Internet

Online-Händlerinnen und -händler müssen ihre Apps und Webseiten ab dem 28. Juni barrierefrei gestalten. Zu den Anforderungen gehören etwa Textalternativen für Bilder, Untertitel oder ausreichende Schriftgrößen. Barrierefrei ist ein Portal laut Gesetz, wenn es „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist.

Das Gesetz gilt etwa auch für Bankdienstleistungen oder Ticketportale von Verkehrsunternehmen. Ausnahmen gibt es für kleine Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden.

Erster Veteranentag in Deutschland

Am 15. Juni sollen erstmals die Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr beim nationalen Veteranentag gewürdigt werden. Die zentrale Feier findet vor dem Reichstagsgebäude in Berlin statt.

Der Bundestag votierte vor etwa einem Jahr für den von Ampel-Fraktionen und Unionsfraktion eingebrachten Vorschlag.

Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen überprüft werden

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss diese ab kommendem Monat regelmäßig überprüfen lassen. Wie der ADAC mitteilte, muss bis spätestens zum 19. Juni ein Check durch einen Sachverständigen erfolgen.

Anschließend muss die Prüfung im Zwei-Jahres-Rhythmus erneuert werden. Durch die neuen Regeln der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll Kochen, Kühlen und Heizen in Campern sicherer und Unfälle verhindert werden. (afp)