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KVB zahlt nach Unfall„Meinen Sohn kann man nicht ersetzen“

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Marvin F. verlor bei einem Unfall im November 2007 sein Leben. (Foto: privat)

KÖLN – Das Gefeilsche empfindet Manuela F. irgendwann als unwürdig. Während ihr Rechtsanwalt im Amtsgericht an einem Vergleich mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) arbeitet, läuft sie angespannt die Flure auf und ab. „Die Situation ist schrecklich. Es geht nicht ums Geld, meinen Sohn kann man durch nichts ersetzen. Es geht um die Wahrheit“, sagt sie. Am Ende einigen sich die Anwälte auf eine Entschädigung von 6500 Euro, die das Verkehrsunternehmen an die Mutter zahlt.

Es ist der juristische Schlussstrich unter den tödlichen Verkehrsunfall des Gymnasiasten Marvin F. (14). Gut vier Jahre lang haben seine Eltern und deren Anwalt um diesen Vergleich gerungen. „Dies ist ein Sonderfall. Solche Vergleiche sind eigentlich untypisch“, sagt KVB-Sprecher Stephan Anemüller. Nach schweren Unfällen müssen die Verkehrsbetriebe sehr selten an Opfer oder deren Angehörige Entschädigungen zahlen.

Fußball war seine Leidenschaft

Dies ist die Geschichte eines erbitterten Expertenstreits um einen tragischen Unfall. Und es ist die Geschichte zweier Eltern, die nicht hinnehmen wollen, dass ihr Sohn ausschließlich aus eigener Schuld im Straßenverkehr sein Leben verloren haben soll.

Am Tag seines Todes trainiert Marvin noch mit der C-Jugend von Borussia Hohenlind. Fußball ist seine Leidenschaft. Der Vater eines Mitspielers lässt ihn nach dem Training auf der Aachener Straße gegenüber seines Elternhauses aus dem Auto steigen, er muss nur noch die Fahrbahn und die Gleise überqueren. Es ist bereits dunkel, und es regnet. Marvin trägt Fußballschuhe, außerdem hat er sich eine Kapuze über den Kopf gezogen. Das erste Gleis ist frei, doch Richtung Stadion naht eine Bahn. Offenbar zeigt die Ampel für Marvin Rotlicht. Warum der Junge dies nicht bemerkt, ist ungewiss. Sekunden später erfasst ihn die Bahn und er wird tödlich verletzt.

Nach elf Meter setzt die Bremswirkung ein

Das Unfallteam der Polizei nimmt die Ermittlungen auf, auch ein Sachverständiger befasst sich mit dem Hergang. Laut Fahrtenschreiber ist die Bahn zum Unfallzeitpunkt 58 Stundenkilometer schnell, obwohl laut Betriebsbeschilderung nur 50 Stundenkilometer zulässig sind. Erst elf Meter hinter dem Bahnübergang setzt laut Expertenberechnungen die Bremswirkung ein. In seiner Vernehmung räumt der Fahrer ein, er habe den Jungen erst im Moment des Aufpralls bemerkt. Rund 50 Meter hinter dem Übergang kommt der Doppelzug mit dem amtlichen Kennzeichen D 4058 zum Stillstand.

In seinem Bericht kommt ein Gutachter Ende November 2007 zu folgendem Ergebnis: „Im Gegensatz zum Fußgänger konnte der Straßenbahnfahrer das Unfallgeschehen nicht vermeiden.“ Die Unfallkommission der Polizei zeigt sich verwundert und äußert in einem Vermerk „Zweifel“ an den Schlussfolgerungen des Gutachters. Die überhöhte Geschwindigkeit der Bahn sei „nicht problematisiert“ worden, die Ausführungen zur Reaktion des Fahrers seien „teilweise unzutreffend und insgesamt nicht nachvollziehbar“.

„Köln steht bei Rot“

Es sind schwere Zeiten für Marvins Eltern. Noch bevor ihr Sohn beerdigt ist, startet die Kölner Polizei als Reaktion auf den Unfall ihre stadtweite Kampagne „Köln steht bei Rot“. Fußgänger werden im Beisein der Medien kontrolliert, ermahnt und zur Kasse gebeten. Wer will, kann Marvin nun als Prototyp des rücksichtslosen Rotgängers sehen. „Er war gebrandmarkt als Verkehrssünder, die Schuldfrage stand deshalb meiner Ansicht nach viel zu schnell fest“, klagt die Mutter. Marvins Vater filmt in dieser Zeit akribisch mit seiner Videokamera Bahnübergänge und dokumentiert gleich reihenweise fehlerhafte Ampelschaltungen und Rotlichtverstöße von Bahnfahrern.

Die Vermeidbarkeit des Unfalls spaltet auch in den folgenden Monaten die Experten. Auf Anraten der Polizei lässt die Staatsanwaltschaft ein zweites Gutachten erstellen – vom selben Sachverständigen, der schon das erste Gutachten ausgearbeitet hatte. Auch dieses Mal gelangt er zu dem Resultat, dass der Unfall durch den Bahnfahrer nicht „sicher oder auch nur mit Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können.“

Unfall war räumlich und zeitlich vermeidbar

Die Unfallexperten der Polizei sind auch hiermit nicht einverstanden. Von „Unstimmigkeiten“ ist die Rede, von „Rechenfehlern“ und „zweifelhaften Aussagen“. Das Fazit eines Beamten: „Ich halte den Unfall für räumlich und zeitlich vermeidbar.“ Der Gutachter kritisiert seinerseits die Angaben der Polizei als „unzutreffend“, die gezogenen Schlussfolgerungen hätten „mit der Realität nichts zu tun“, heißt es.Bereits im Januar 2008 stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Straßenbahnfahrer ein. Dann jedoch werden die Untersuchungen laut Anklagebehörde wegen „diverser Unstimmigkeiten“ wieder aufgenommen. Ein Obergutachter wird eingeschaltet. Im April 2010 wird das Unfallgeschehen auf der Aachener Straße in Braunsfeld nachgestellt. Für Bremsversuche wird die Unglücksbahn aus dem Depot geholt. Mit speziellen Kameras werden Dunkelheitsmessungen vorgenommen. Die Feuerwehr wässert sogar die Gleise, um die Rahmenbedingungen des Unfalltags zu schaffen.

Entscheidend ist, was Traumatologen empfehlen

Bereits 40 Meter vor dem Bahnübergang sei Marvin erkennbar gewesen, stellt der Obergutachter fest. Auf 20 Seiten werden „präattentive Wahrnehmungsphasen“ und „Basisreaktionsdauer“ abgehandelt. Nimmt man an, Marvin habe sich mit fünf Stundenkilometern fortbewegt, hätte der Bahnfahrer schon 2,5 Sekunden vor dem Unfall reagieren können, bilanziert der Experte in seinem Gutachten. Für Marvin hätte in diesem Fall durch die Warnglocke „eine so lange Vorwarnzeit bestanden, dass er dann leicht den Konfliktbereich noch hätte verlassen können“, heißt es. Hätte der Straßenbahnfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten und rechtzeitig reagiert, hätte ein „deutliches Vermeidungspotenzial bei einer Mitwirkung des Fußgängers“ bestanden.

Das Resultat des Gutachtens ist für Manuela F. nur zum Teil eine Genugtuung. „Es entlastet meinen Sohn ein wenig, das ist für mich wichtig“, sagt sie, „andererseits ist der Gedanke schwer zu ertragen, dass Marvin trotz seiner Unachtsamkeit noch leben könnte.“ Und sie bedauert, dass der Straßenbahnfahrer bis heute keinen Kontakt zu ihr aufgenommen hat, und auch zum Abschluss des Vergleichs nicht im Gericht erschienen ist. „Dies ist eine zutiefst persönliche Entscheidung. Die KVB drängt die Kollegen in keine Richtung, entscheidend ist, was die Ärzte und Traumatologen empfehlen“, sagt KVB-Sprecher Anemüller.

Inzwischen ist Manuela F.umgezogen. Von ihrem Wohnzimmerfenster an der Aachener Straße aus konnte sie die Unfallstelle sehen – ein belastender Zustand. In der neuen Wohnung hat auch Marvins Schreibtisch einen Platz gefunden. Fotos des Jungen hängen an den Wänden. Und wenn sie aus dem Fenster schaut, muss sie nicht automatisch an den 13. November 2007 denken.