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LustheideWie der Wald den Lärm abfängt

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Auch beim Bau eines Gewerbegebieteszwischen dem Gelände von Gahrens & Battermann (Bildmitte) und Autobahn (unten) bliebe laut Gutachten genug Wald erhalten, um den Lärm der Autobahn im Wohngebiet „An der Wasserdelle“ (oben rechts) zu reduzieren. Zusätzlicher Schallschutz wäre allein an der Erschließungsstraße angebracht, die von der Straße Lustheide (oben) in das neue Gewerbegebiet führen soll.

Bergisch Gladbach – Weder wird die Lärmbelastung durch die Autobahn in Refrath signifikant steigen, noch die Belastung durch Luftschadstoffe von der A 4, wenn hinter dem Betriebsgelände von Gahrens & Battermann Teile des Waldes für ein Gewerbegebiet Lustheide abgeholzt werden. Zu diesem Ergebnis kommen zwei von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten zum etwa 6,7 Hektar großen Gebiet, auf dem 3,5 Hektar Gewerbeflächen entstehen könnten.

Wie berichtet hatte die Stadtverwaltung die Gutachten im laufenden Bebauungsplan-Verfahren vorab in Auftrag gegeben, nachdem Gegner des Gewerbegebietes die Befürchtung geäußert hatten, dass nach einer Abholzung des Waldes als „Pufferzone“ die Lärmbelastung durch die Autobahn bis in den Refrather Stadtteil hinein steigen werde.Ergebnis des Gutachters: Der Waldstreifen zwischen der Straße Lustheide und der Autobahn schirmt tatsächlich bis zu 5 dB (A) des von der Autobahn herrührenden Lärms ab.

Da für das geplante Gewerbegebiet aber auch nur ein Teil des Waldes zwischen dem Gelände Gahrens & Battermann und einem 40 Meter breiten Schutzstreifen zur Autobahn gefällt werden soll, wird die Schutzfunktion des Waldes für die Wohnbebauung nur wenig beeinträchtigt. Lediglich einen bis zu 0,3 dB (A) höheren Schallpegel von der Autobahn errechnete Gutachter Norbert Sökeland (Accon Environmental Consultants) für die dem geplanten Gewerbegebiet am nächsten liegenden Wohnhäuser der Straße „An der Wasserdelle“ (derzeitiger Lärmpegel: 53 dB(A)). Eine Verdoppelung der Schallenergie liege physikalisch erst bei einem Plus von 3 dB (A) vor, vom menschlichen Gehör werde eine Verdoppelung der Lautstärke sogar erst bei einer Steigerung um 5 bis 10 dB (A) wahrgenommen.

Deutlichere Auswirkungen als die von einer Lärmschutzwand flankierte Autobahn hat allerdings die von der Straße Lustheide abzweigende Erschließungsstraße des neuen Gewerbegebietes. Durch sie könnte an den ersten Häusern des Wohngebiets „An der Wasserdelle“ laut Gutachter bei reichlich kalkulierten 1400 Kraftfahrzeugbewegungen pro Tag ein um 3 dB(A) höherer Schallpegel erwartet werden. Allerdings nur wenn keinerlei Lärmschutz vorgenommen würde. Diesbezüglich habe die Stadt im Einvernehmen mit den Anwohnern auch bei anderen Erschließungsmaßnahmen aber stets mehr getan, als sie hätte tun müssen, versicherte Stadtbaurat Stephan Schmickler gestern bei der Gutachten-Vorstellung. Schon die Verlegung eines Riegels von Gewerbehallen zwischen die neue Erschließungsstraße und den verbleibenden Grünstreifen zur Bebauung „An der Wasserdelle“ würde laut Gutachter auch die Lärmbelastung durch die Erschließungsstraße erheblich reduzieren.

In keinem Fall aber, so zog der Stadtbaurat mit den Gutachtern Bilanz, werde sich in weiten Teilen Refraths durch das Gewerbegebiet eine Veränderung der Schallschutzsituation ergeben.

Was die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid anbelangt, so kam Gutachter Oliver Streuber (Peutz Consult) zu dem Ergebnis, dass die Feinstaub-Immissionen von der Autobahn für die Wohnbebauung an Lustheide und Wasserdelle keine Auswirkungen habe – „egal ob mit oder ohne Waldstreifen“. Der in den Planungen für das Gewerbegebiet verbleibende Waldstreifen reiche sogar aus, um die Reichweite der Schadstoffimmissionen auf einen noch schmaleren Streifen entlang der Autobahn zu reduzieren.

Entlang der Erschließungsstraße des Gewerbegebiets ergebe sich zwar eine Zusatzbelastung, diese sei aber nirgendwo so hoch, dass Grenzwerte überschritten würden.

„Die Sorgen, die sich viele gemacht haben, haben sich glücklicherweise nicht bestätigt“, zog Stadtbaurat Schmickler das Fazit aus den Gutachten und versicherte erneut, dass die Stadt keinesfalls vorhabe, das Gewerbegebiet über die Fläche hinter dem Gelände von Gahrens & Battermann hinaus entlang der Autobahn auszudehnen.