BERGISCH GLADBACH – Der Fall K. muss neu verhandelt werden. Im Fall des Todesschützen von Bensberg hat der Bundesgerichtshof mit einem Beschluss vom 23. März das Urteil teilweise aufgehoben sowie teilweise verworfen. Damit war der Revisionsantrag von Ks Verteidiger Alexander Hellwig erfolgreich.
Einzelheiten sind noch nicht bekannt. „Wir haben noch nichts Schriftliches“, so Karin Bölter, die zweite Verteidigerin von K.. Für den Opferanwalt des in Gummersbach lebenden Sohns der getöteten 43-Jährigen, Rolf-Helmut Becker, ist die Entwicklung nicht überraschend. „Ob da am Ende etwas anderes bei rauskommt, möchte ich fast bezweifeln.“ Der Anwalt nennt das Ganze „einen Streit unter Profis“.
Sehr wahrscheinlich, davon geht Anwältin Bölter aus, geht es in dem Revisionsbeschluss um das Mordmerkmal. Das Gericht hatte K. wegen Totschlags an seiner Geliebten und wegen Mordes an dem Lebensgefährten der Geliebten zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Während die Anklage in dem Prozess das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht sah, befand das Gericht auf das Mordmerkmal „Heimtücke“.
Am Ende eines neuen Prozesses, der vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Köln stattfindet, könnte jedoch wieder das gleiche Urteil stehen. Mit dem Unterschied, dass diesmal auf das Mordmerkmal Verdeckungsabsicht erkannt wird. Sicher ist: K. bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
„Mein Mandant ist auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vorbereitet. Er würde es nur nicht verstehen, wenn der Angeklagte ungestraft davon käme“, so Opferanwalt Becker.
Der Hoffnungsthaler K. war am Tattag mit einer Waffe zur Bensberger Wohnung seiner Opfer gefahren. An die Schüsse, die er dann auf seine Geliebte und kurze Zeit später auf ihren Lebensgefährten in einer Tiefgarage abgegeben haben soll, konnte oder wollte sich K. aber vor Gericht nicht erinnern.
Durch Boulevard-Medien wurde K. als „Flip-Flop-Killer“ bekannt, weil er so kurz nach der Tat an einer Tankstelle gefilmt wurde, als er sich dort Zigaretten kaufte.