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Anklage in BonnBornheimer Hotellier aus niedrigen Beweggründen ermordet?

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Das Hotel-Gasthaus „Zur Erholung“ ein halbes Jahr nach dem Fund der Leiche.

Das Hotel-Gasthaus „Zur Erholung“ ein halbes Jahr nach dem Fund der Leiche.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes gegen einen engen Freund des Hoteliers erhoben, der am 20. August 2025 in Bornheim gefunden wurde. 

Am 20. August vergangenen Jahres wurde in Bornheim ein 70-jähriger Hotelier in seinem Büro tot aufgefunden. Nun hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen einen engen Freund des Toten erhoben. Das bestätigte der Sprecher des Bonner Landgerichts, Stephan Schulz, auf Anfrage. Der Mann war schon bald nach dem Leichenfund festgenommen worden.

Die Anklage gehe von drei Mordmerkmalen aus: Habgier, Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte soll seinen Freund überraschend von hinten gewürgt haben, um ihm eine Halskette mit einer Münze als Anhänger sowie einen Ring mit einem Stein abzunehmen. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe soll verwirklicht worden sein, weil der Angeklagte beabsichtigt haben soll, nach dem Tod seines Freundes dessen Betrieb weiterzuführen.

Besonders gewinnträchtig sieht die Gaststätte „Zur Erholung“ in Bornheim-Hersel allerdings nicht aus: Der Betrieb diente offenbar vor allem Saisonarbeitern als günstige Unterkunft. Sein Mandant sei ein enger Freund des Toten gewesen, bestätigte der Anwalt des Angeklagten, der Bonner Strafverteidiger Martin Kretschmer, auf Anfrage. Er bestreite die Vorwürfe und sei nicht für den Tod seines Freundes verantwortlich. Er habe den Leichnam gemeinsam mit einem Hotelgast am Mittag des 20. August in dessen Büro entdeckt.

Der Angeklagte war dementsprechend zunächst nur als Zeuge von der Polizei vernommen worden. Nachdem sich herauskristallisierte, dass das Opfer keines natürlichen Todes gestorben war, rückte dessen 64-jähriger Freund aber bald ins Visier einer eigens gebildeten Mordkommission. Der Angeklagte wurde am 16. September 2025 in Tannenbusch festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Tatvorwurf insbesondere auf zahlreiche am Tatort und an der Leiche gefundene DNA-Spuren des Angeklagten. Die haben aber nach Dafürhalten seines Anwalts Kretschmer keinerlei Beweiswert, da sein Mandant in dem Betrieb ein und ausgegangen sei. Auch dafür, dass er die beiden Schmuckstücke geraubt und verkauft haben könnte, gebe es keinen Hinweis. Die beiden Männer seien seit 30 Jahren eng befreundet gewesen und der Angeklagte habe seit einem längeren Auslandsaufenthalt des Hoteliers im Jahr 2023 auch Schlüssel zu dem Objekt besessen. Immer wieder habe er seinen Freund auch bei Handwerksarbeiten unterstützt.

Lebenslange Freiheitsstrafe in Aussicht

Der Prozess vor dem Bonner Schwurgericht ist noch nicht terminiert, er dürfte frühestens im April beginnen. Die vorsätzliche Tötung eines Menschen wird im deutschen Strafrecht als Totschlag bezeichnet. Als Mord gilt ein Tötungsdelikt nur, wenn spezielle Mordmerkmale wie Mordlust, Habgier, niedrige Beweggründe, Heimtücke oder Grausamkeit erfüllt sind. Mord verjährt nicht und wird zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Beim Totschlag beginnt der Strafrahmen bei fünf Jahren.