Überraschung vor Gericht: Im Mordprozess um den Tod eines Hoteliers verurteilte das Bonner Schwurgericht den Angeklagten zu neun Jahren Haft.
Kein Mord, sondern TotschlagNeun Jahre Haft für Freund nach Tod eines Hoteliers in Bornheim

Mordanklage vor dem Bonner Landgericht: Ein 64-Jähriger soll einen Hotelier (70) in Bornheim überfallen, gewürgt und getötet haben.
Copyright: Ulrike Schödel
Zwischen Lebenslang und Freispruch: Im Mordprozess um den Tod eines Hoteliers in Bornheim, schien alles möglich. Saß auf der Anklagebank des Bonner Schwurgerichts ein eiskalter Mörder, der seinen langjährigen Freund grausam killte oder ein Unschuldiger? Die Plädoyers hatten die jeweiligen Standpunkte farbig geschildert. Das Bonner Schwurgericht jedoch – so scheint es – fand weder den einen noch den anderen Antrag überzeugend und verurteilte den 64-jährigen angeklagten Freund wegen Totschlags zu neun Jahren Haft.
Verteidiger hatte Freispruch gefordert
Ein „Überraschungsurteil, mit dem keiner gerechnet hatte“, so später der Verteidiger Martin Kretschmer vor den Kameras, der für seinen Mandanten den Freispruch gefordert hatte. Aber auch Staatsanwalt und Nebenklage schienen verwirrt über die Entscheidung. Immerhin hatte der Ankläger wegen Raubmordes lebenslange Haft gefordert, und war sogar von drei Mordmerkmalen – Heimtücke, Habgier und niedrige Beweggründe – ausgegangen. Die Nebenklage – die Tochter des Getöteten – hatte ebenfalls eine lebenslange Haft gefordert.
Aber ein Motiv für das Verbrechen konnten die Bonner Richter am Ende nicht ausmachen. Allein wegen der zahlreichen DNA-Spuren an der Leiche des Hoteliers, auch unter dem Klebeband, mit dem sein Kopf umwickelt gewesen war, und auch wegen des widersprüchlichen Aussageverhaltens des Freundes – damals noch Zeuge – bereits bei der polizeilichen Vernehmung, ist das Gericht von der Täterschaft des 64-Jährigen überzeugt. Es gäbe „ein Bündel von Indizien, die man für eine Verurteilung heranziehen“ könne. Da die Kammer jedoch nicht wisse, wie es zur Tötung gekommen sei - möglicherweise eine Spontantat nach einem Streit - sei der Angeklagte nicht wegen einer heimtückischen Tat zu verurteilen.
Laut Urteil war der Angeklagte am 18. August 2025 im Büro des 70-Jährigen erschienen, hatte ihn mit einem Gegenstand erdrosselt. Anschließend habe er den Kopf des Opfers mit drei verschiedenen Klebebändern fast vollständig umwickelt. Ob der 64-Jährige, wie angeklagt, dem Toten eine Halskette mit einer Münze als Anhänger sowie einen Ring aus Stein mitgenommen hat, konnte nicht aufgeklärt werden. Auch nicht, wer das Tablet des 70-Jährigen wie auch sein Mobiltelefon mitgenommen hat, auf denen sich möglicherweise Beweismittel (Aufzeichnung der Überwachungskameras) befunden haben.
Der Angeklagte selbst hat das Urteil „ruhig entgegengenommen“, wie sein Verteidiger anschließend bestätigte. Denn der 64-Jährige hatte sämtliche Vorwürfe bis zum Schluss bestritten. Er habe seinen Freund, den er 30 Jahre gekannt habe, nicht getötet. Dass am Tatort und an den Kleidungsstücken des Toten zahlreiche DNA-Spuren gefunden worden seien, sei nicht weiter verwunderlich. Als Freund sei er jahrelang in der Pension ein- und ausgegangen.
Vielmehr geht er - wegen des mit Klebeband umwickelten Kopfes - so wörtlich - „von einer Hinrichtung“ aus, an der mehrere Leute beteiligt gewesen sein müssten.
Das Totschlagsurteil will der Angeklagte unbedingt anfechten, wie Verteidiger Kretschmer bestätigte. Er hat Revision angekündigt. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten wird, werde noch geprüft, so ein Behördensprecher.
