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Für MeckenheimNeue Überschwemmungsgebiete und die Folgen

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Der Altendorfer Bach fließt durch den alten Ortskern.

Der Altendorfer Bach wuchs während der Flut zum reißenden Fluss.

Die Bezirksregierung hat die Überschwemmungsgebiete für den Swistbach und seine Nebengewässer neu festgelegt. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung der Stadt Meckenheim.

2013 waren die Überschwemmungsgebiete für den Swistbach, den Altendorfer Bach und den Ersdorfer Bach zuletzt festgelegt worden. Die Jahrhundertflut 2021 belehrte eines Besseren, dass man mit den früheren 52 Hektar ausgewiesener Fläche nicht mehr auskommt. Die neue Festsetzung umfasst denn auch mehr als das Doppelte, nämlich 130 Hektar – mit Rechtsfolgen für Stadt und Bürger.

Über die Ausweisung informierte Stadtplanerin Waltraud Leersch den Stadtentwicklungsausschuss. Zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Köln, sie hat das gesetzliche Überschwemmungsgebiet des Swistbachs und seiner Nebengewässer für ein 100-jähriges Hochwasserereignis, auch HQ100 genannt, neu ermittelt. Grundlage für ein Überschwemmungsgebiet ist das Areal, das von einem Hochwasser geflutet wird, welches statistisch in 100 Jahren nur einmal auftritt.

Die Neuausweisung der Überschwemmungsgebiete hat unmittelbare Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung der Stadt Meckenheim. So ist in den festgesetzten Gebieten die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich untersagt. Dieses grundsätzliche Planungsverbot „ist keiner Abwägung zugänglich“, nur in speziellen Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden. „Es gilt also ein Planungsverbot für Baugebiete im Außenbereich“, erklärte Leersch die Sachlage, „und ein Verbot der Erweiterung“.

Das sei ein erheblicher Einschnitt in die städtebauliche Entwicklung und eine erhebliche Einschränkung für Grundstückseigentümer. Es sei keine Enteignung, aber die Vorschriften seien dort zwingend zu beachten, „wo nicht gelebt, gearbeitet und gewohnt wird“. Innenbereichsflächen würden von dem Verbot nicht erfasst. Dies alles stehe im Kontext mit den neuen Hochwasserkarten und dem Hochwassermanagement. Die Stadt kooperiere mit dem Erftverband.

Es braucht kreative Ideen

Die Überschwemmungsgebiete seien gerade am Altendorfer und am Ersdorfer Bach erheblich vergrößert worden, Gleiches gelte für die Swistbachaue. Ob damit auch größere Veränderungen für die Nördliche Stadterweiterung zu erwarten seien, fragte der Lüftelberger Ortsvorsteher Daniel Südhof. „Es sind Einschränkungen für die Umgehungsstraße zu erwarten“, gab Leersch zurück, die Straße, die die Rheinbacher Landstraße mit dem Neubaugebiet verbinden soll. Es sei der Verwaltung bei der Rahmenplanung bewusst, „dass man da anders arbeiten muss“. Leersch: „Wir müssen mit kreativen Ideen entgegenwirken.“ Die Überschwemmungs-Karten seien für die Bürger nur schwer lesbar, daher müsse die Stadt die Menschen mitnehmen.

Bürgerbeteiligung gefragt

Auf Bürgerbeteiligung setzt die Verwaltung auch bei ihren Hochwasserschutzkonzept, an dem zurzeit mit dem beauftragten Fachbüro Björnsen Ingenieure GmbH für die Gewässereinzugsgebiete der Stadt gearbeitet wird. Auch die zweite Workshop-Serie dazu war gut besucht. Während der erste Bürgerworkshop zu den Gewässereinzugsgebieten Altendorfer Bach und Ersdorfer Bach in der Mehrzweckhalle in Altendorf veranstaltet wurde, folgte der zweite Bürgerworkshop zum Einzugsgebiet Swist. Die Ortskenntnis und die Erfahrungen der Bürger spielen eine zentrale Rolle, um gemeinsam für Meckenheim Hochwasserschutzmaßnahmen zu entwickeln.

Einiges wurde schon vorgezogen wie der Starkregenentlastungskanal Bonner Straße, der neue Wall in der Swistbachaue oder der Abfangkanal Oberdorfstraße. Das Konzept wird innerhalb der interkommunalen Hochwasserschutzkooperation Erft insbesondere mit der Stadt Rheinbach und der Gemeinde Swisttal abgestimmt und vom Land gefördert. Das kommunale Hochwasserschutzkonzeptes soll 2026 fertig sein.