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Angeklagte bleibt Prozess fern35-Jährige soll Wachtberger jahrelang gestalkt haben

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Erneut ist die Angeklagte nicht zur Verhandlung vor dem Bonner Amtsgericht erschienen. Nun droht ihr Untersuchungshaft.

Erneut ist die Angeklagte nicht zur Verhandlung vor dem Bonner Amtsgericht erschienen. Nun droht ihr Untersuchungshaft. 

Die 35-Jährige, die einen Wachtberger gestalkt haben soll, erscheint erneut nicht vor dem Bonner Amtsgericht. Ihr droht Untersuchungshaft.

Einmal mehr wartete das mutmaßliche Opfer vergeblich: Am Dienstagmittag sollte vor einer Bonner Amtsrichterin eigentlich der Fall einer mutmaßlichen Stalkerin verhandelt werden, aber die 35-jährige Angeklagte erschien bereits zum zweiten Mal nicht zu der Verhandlung. Sie soll einem Mann aus Wachtberg über zwei Jahre nachgestellt und ihn auf gefälschten Social-Media-Konten verleumdet haben.

Bereits als die Frau zu der ersten angesetzten Gerichtsverhandlung im vergangenen Sommer nicht erschienen war, hatte die Amtsrichterin die Vorführung der 35-Jährigen zum zweiten Prozesstermin angeordnet. Die Polizei traf die Angeklagte aber am Dienstagmorgen nicht in deren Wohnung am Niederrhein an. Als sich die Angeklagte dann auch eine halbe Stunde nach dem angesetzten Verhandlungsbeginn nicht in dem Bonner Gerichtssaal einfand, erließ die Amtsrichterin umgehend einen Haftbefehl. Die Zeit bis zum dritten angesetzten Prozess wird sie nun aller Wahrscheinlichkeit nach in Untersuchungshaft abwarten müssen.

Angeklagte und Opfer lernten sich 2018 im Internet kennen

Das mutmaßliche Opfer, das als Nebenkläger in dem Verfahren auftritt, nahm die erneute Verzögerung gelassen auf. Wenn es denn tatsächlich stimmt, was die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vorwirft, dürfte der Mann auch einigen Kummer mit der 35-Jährigen gewohnt sein: Laut Anklage lernten die beiden einander im Jahr 2018 kennen; sie sollen zunächst nur im Internet via Chatprogramm Kontakt gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann eine Bitte der Frau ablehnte, eine Beziehung mit ihr einzugehen.

Dennoch soll die heute 35-Jährige über Chatnachrichten regelmäßig bekundet haben, dass sie den Geschädigten liebe. Gleichzeitig soll sie ihn in den Nachrichten jedoch auch abgewiesen haben. Ab November 2022 muss die Sache dann eskaliert sein: Die Ankläger glauben, dass die Frau mehrere Social-Media-Konten mit Fotos des Mannes als Profilbild erstellt und den Wachtberger darin wüst beschimpft und als Vergewaltiger bezichtigt habe. Unter anderem behauptete sie in den Auftritten, der Wachtberger vergewaltige Frauen und bringe sie dazu, sich das Leben zu nehmen.

Die 35-Jährige suchte wiederholt Kontakt – auch persönlich

In der Folge soll die Angeklagte dann auch wieder über Chatnachrichten Kontakt zu dem Mann aufgenommen haben, in denen sie ihn ebenfalls wüst beleidigte und in übelster Gossensprache beschimpfte. Zunehmend soll sie laut Anklage dann auch versucht haben den Mann anzurufen beziehungsweise persönlich mit ihm in Kontakt zu treten. Der Wachtberger wandte sich schließlich an die Polizei, was seine Situation aber offenbar zunächst nicht besser machte. Am 1. Oktober 2023 soll die Frau vom Niederrhein nämlich in ihren Golf gestiegen und nach Wachtberg gefahren sein. Vor Ort, so heißt es in der Anklage, sei sie dann auf den Geschädigten und zwei seiner Brüder zugefahren sein und habe erst in letzter Minute gebremst.

Im Dezember 2023 erlässt das Amtsgericht daher einen Beschluss, der es der Angeklagten verbietet, sich dem Mann weniger als 20 Meter zu nähern. Dennoch fährt sie erneut zu ihrem Opfer und verfolgt den Mann in dessen Wagen über die Autobahn bis zum Oberkasseler Polizeipräsidium. Als letzte Episode soll sie dem Wachtberger dann schließlich im Juni 2024 einen Brief mit dem Foto eines männlichen Gliedes und weiteren Beleidigungen geschickt haben.