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Regeln für KatastrophenfälleSchleiden hat Alarm- und Einsatzplan Hochwasser erstellt

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Ein junger Mann hilft einem alten Mann aus dem Haus. Aufnahme aus der Flutnacht 14./15. Juli 2021.

Welche Schutzmaßnahmen bei Hochwasser ergriffen werden müssen – das Foto zeigt zeigt einen jungen Mann, der 2021 in Schleiden einem älteren hilft –, sind in dem Alarm- und Einsatzplan festgelegt.

Im Alarm- und Einsatzplan Hochwasser hat Schleiden Anweisungen zusammengestellt, die bei Katastrophen Menschen und Güter schützen sollen. 

Um auf künftige Katastrophen besser vorbereitet zu sein, hat die Stadt Schleiden einen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser erstellt. Er bildet die Grundlage für die Vorplanung und Bewältigung eines Hochwasser- oder Starkregenereignisses durch die Feuerwehr und den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE). Der Plan wird nächsten Donnerstag im Stadtrat vorgestellt.

„Beim Hochwasser im Juli 2021 waren wir nicht vorbereitet. Es gab keine konkreten Handlungsanweisungen“, erklärte Wolfgang Fuchs, Chef der städtischen Stabsstelle für Brand- und Katastrophenschutz und Wehrleiter, der den Plan zusammen mit Christian Heinrichs von der Feuerwehr der Stadt Schleiden erstellt hat. Entstanden ist der Plan nach Angaben von Fuchs im vergangenen Jahr.

Konzept dient dem Schutz von Menschen und Sachgütern

Bürgermeister Ingo Pfennings ergänzte: „Es gab damals keine Blaupause in der Schublade, wie zu verfahren ist.“ Nach der Flut habe man deshalb beschlossen, dass sich die Stadt auf bestimmte Katastrophenlagen besser vorbereiten soll. Der Alarm- und Einsatzplan sei ein erstes Ergebnis. „Es gab einige Schulungen für Mitarbeiter der Stadt und Mitglieder der Feuerwehr, aber schnell wurde klar, dass wir auch Konzepte brauchen“, so Pfennings.

Porträtbild von Wolfgang Fuchs.

Wolfgang Fuchs hat den Alarmplan erstellt.

Fuchs und Heinrich orientierten sich bei ihrem Plan am „Muster Alarm und Einsatzplan Hochwasser für kreisangehörige Städte und Gemeinden“ im Regierungsbezirk Köln. Das Konzept dient dem Schutz von Menschen und Sachgütern bei Hochwasser und soll bei entsprechenden Gefährdungen einen Leitfaden zur Handlungssicherheit aller beteiligten Stellen darstellen. Ziel ist eine strukturierte Vor- und Nachbereitung aller Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, um einen bestmöglichen Schutz für die Bevölkerung sicherzustellen. Unabhängig von den kommunalen Maßnahmen müsse aber auch jeder Privatgrundbesitzer Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchführen.

Verschiedene Alarmstufen mit unterschiedlichen Maßnahmen

Die Auslösung des Schleidener Alarm- und Einsatzplanes Hochwasser erfolgt durch den Leiter der Feuerwehr oder einen seiner Stellvertreter in Absprache mit dem Bürgermeister oder dessen Vertreter. Zur Information der Öffentlichkeit sind für alle Hochwassermeldepegeln bis zu drei Informationsstufen festgelegt. Bei Stufe 1 kommt es zur Ausuferung des Gewässers. Land- und forstwirtschaftliche Flächen können überflutet werden. Leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen sind möglich. Bei der zweiten Stufe können einzelne Grundstücke oder Keller überflutet werden. Außerdem kommt es zu Sperrungen überörtlicher Verkehrsverbindungen. In der höchsten Stufe wird schließlich davon ausgegangen, dass bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet werden.

In dem Zusammenhang werden drei verschiedene Alarmstufen unterschieden. In der gelben Stufe wird der Pegelinformationswert 1 an Urft oder Olef überschritten. Vorausgesagt ist ein Starkregen von 40 Litern pro Quadratmeter und Stunde oder Dauerregen mit 60 Litern in zwölf Stunden oder 80 Litern in 24 Stunden.

Bei der roten Alarmstufe wird der Pegelinformationswert 2 an Urft oder Olef überschritten und Starkregen mit 60 Litern und Dauerregen von mehr als 100 Litern in 24 Stunden erwartet. Verkehrswege werden überflutet.

Bevölkerung soll über verschiedene Kanäle informiert werden

Bei der Stufe 3 wird der Pegelinformationswert 3 an Urft oder Olef erreicht und Starkregen von bis zu 90 Litern vorausgesagt. Brücken und Ortsteile sind zum Teil nicht mehr passierbar. Die Infrastruktur und ganze Ortsteile sind gefährdet.

Für all diese Alarmstufen sind in der Planung Vorgaben für die Führungsorganisation, die Einsatzkräfte, die Einsatzbearbeitung sowie für die Information der Bevölkerung festgelegt. Spätestens in der Alarmstufe 2 soll eine Evakuierung der betroffenen Bereiche geprüft werden.

Die für die verschiedenen Alarmstufen vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von der Ausgabe von Sandsäcken über die Besetzung von Gerätehäusern und die Sperrung von gefährdeten Verkehrswegen bis hin zur Überprüfung von Notstromversorgungen. Wichtig ist auch die Information der Bevölkerung über die Internetseite der Stadt, regionale Medien, soziale Medien und über Warn-Apps.

Auch Hinweise für Evakuierungen sind in dem Konzept enthalten

„Wir haben auch eine Evakuierungsplanung erstellt“, sagte Fuchs. Im Stadtgebiet Schleiden gebe es Betreuungsunterkünfte im Katastrophenschutz (KatS)-Leuchtturm an der Dreiborner Straße in Gemünd, im Dorfsaal Herhahn, im KatS-Leuchtturm am Schleidener Schulweg, in der Stadthalle im städtischen JSG-Gymnasium und im Bürgerhaus Schöneseiffen.

Die Alarmstufen können bei ablaufendem Hochwasser in umgekehrter Reihenfolge reduziert werden. Auch für die Zeit nach einem Hochwasser gibt es Hinweise. Berücksichtigt werden müsse beispielsweise, dass aufgrund der gesättigten Böden schon eine kleine Regenmenge erneut zu einem starken Anstieg der Pegelstände führen könne. Bei ablaufendem Hochwasser müsse auf Gefahren durch Heizöl oder Gas, Gesundheitsgefährdungen durch Krankheitserreger, Verschmutzung des Trinkwassers und Beschädigung von Infrastruktur geachtet werden.

„Mit Hilfe des Einsatzplans können wir im Fall der Fälle Maßnahmen einfacher und schneller umsetzen“, betonte Fuchs. Man werde sich nun weiteren Katastrophenszenarien widmen: „Das Thema ‚Blackout‘ steht auch noch auf unserer To-do-Liste.“