Das NRW-Gesundheitsministerium will Betroffene bei behördlichen Angelegenheiten unterstützen.
Beratung bei AnträgenNeue Clearingstelle bei Schäden nach Corona-Impfung nimmt Dienst auf

Ein Impfschaden kann laut dem RKI vorliegen, wenn die gesundheitlichen Schädigungen über sechs Monate anhalten. Betroffene mit Wohnsitz in NRW können sich nun telefonisch beraten lassen.
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Mehr als 190 Millionen Impfdosen gegen das Coronavirus wurden laut Regierungsinformationen in Deutschland verabreicht – und das allein zwischen 2020 und 2023. Für einige hatte das starke Folgen. Die neue „Clearingstelle Impfschäden“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) will nun kostenlose Unterstützung für Betroffene bieten, die nach einer Corona-Schutzimpfung „gesundheitliche und wirtschaftliche Beeinträchtigungen“ haben. Das gab das Ministerium per Mitteilung bekannt.
Am gestrigen Mittwoch habe die Stelle ihren Dienst aufgenommen. Sie übernehme „eine Lotsenfunktion im Sozialsystem, zeigt Möglichkeiten auf und begleitet Betroffene bei der Antragstellung bei staatlichen Stellen“, teilte eine Sprecherin mit. Zuständig sei die Stelle ausschließlich für Betroffene mit Wohnsitz in NRW.
„Unser Anliegen ist es, Betroffene im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten individuell zu begleiten und gemeinsam mit den zuständigen Stellen tragfähige Lösungen für den Einzelfall zu finden“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Zu erreichen ist das Team laut MAGS per Telefon und auch per Mail. Die Clearingstelle nehme das Anliegen auf und melde sich nach einer Prüfung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Insbesondere in der Anfangszeit rechne die Stelle mit „einem höheren Aufkommen von Erstkontakten“, sagte die Sprecherin. Insofern sei eine Kontaktaufnahme per Web-Formular oder E-Mail zu empfehlen.
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Betroffene sind wegen Erkrankungen mit Behörden oft überfordert
Betroffene von Impfschäden berichten laut der Sprecherin über „Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltages“. Grund dafür können das chronische Erschöpfungssyndrom ME/CFS oder ähnliche Krankheitsbilder wie Long Covid sein. Neben Atembeschwerden und Herz-Kreislauf-Beschwerden bringen diese laut dem MAGS oft kognitive Probleme wie Konzentrationsschwäche mit sich. Impfgeschädigte fühlen sich deshalb „oftmals mit den komplexen behördlichen Wegen überfordert“, erklärte die Sprecherin. Konkret könne es sich bei den Anliegen unter anderem um die Beantragung oder Erhöhung eines Grades der Behinderung, von Wohngeld oder auch um Rentenangelegenheiten handeln.
„Sofern gewünscht, wirkt die Clearingstelle auch in kooperativer Weise darauf hin, gemeinsam mit den jeweils zuständigen Sozialleistungsträgern tragfähige Lösungen für den konkreten Einzelfall zu finden. Dabei steht nicht die rechtliche Bewertung einzelner Ansprüche im Vordergrund, sondern die unterstützende Vermittlung zwischen den Beteiligten“, teilt das MAGS dazu mit.
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) handelt es sich bei einem Impfschaden um „eine nicht vorübergehende, bereits seit mindestens sechs Monaten bestehende gesundheitliche Schädigung“, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung hinausgeht.
Personen, die bei einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung Schäden erlitten haben, können Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Sozialgesetzbuch erhalten, wie das MAGS auf seiner Website erklärt. Die entsprechenden Anträge seien in NRW bei dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) zu stellen. Dort würden dann Ermittlungen angestellt, indem zum Beispiel Ärzte befragt werden. Folglich hilft es, wenn zuvor ein Arzt einen Impfschaden festgestellt hat.
Clearingstelle hat keine Entscheidungskompetenz
Dazu, wie viele Personen in Deutschland einen Impfschaden erlitten haben, gibt es keine vollständigen Angaben. Einen Einblick geben die Zahlen des LVR, der für das Rheinland zuständig ist. 1309 Entschädigungsanträge seien laut einem Sprecher seit 2021 bis zum 31. Dezember 2025 eingegangen. „Von diesen wurden 103 anerkannt, 812 mussten abgelehnt werden und 40 erledigten sich aus sonstigen Gründen. Die restlichen Anträge befinden sich noch in Bearbeitung.“
Das MAGS betont, die Clearingstelle könne keinen ärztlichen Kontakt ersetzen oder Arzttermine vermitteln, teilt das MAGS mit. Sie habe zudem keine Entscheidungskompetenz in Antragsverfahren und keine eigenen Haushaltsmittel, mit denen sie finanzielle Unterstützung gewähren kann.
Sabine Köhnlein (44) aus Köln lebt laut eigenen Aussagen mit einem ärztlich festgestellten Impfschaden. Sie erkrankte nach der Corona-Impfung an ME/CFS und ist Leiterin der Kölner Ortsgruppe der Initiative „Liegenddemo“, die sich für die Interessen von Betroffenen einsetzt. „Wir sehen die Clearingstelle als ein gutes Zeichen dafür, dass das Ministerium etwas tun möchte“, erklärt sie. „Impfgeschädigte kommen nun zudem leichter an wichtige Informationen. Da die Stelle jedoch keine Entscheidungskompetenz hat, ist sie natürlich nur bedingt hilfreich.“
Zu erreichen ist die Clearingstelle unter der 0211-855 4333 zu folgenden Zeiten: montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 17.00 bis 19.00 Uhr. Auch per E-Mail unter clearingstelle-impfschaeden@mags.nrw.de oder über ein Online-Formular auf der Website können Betroffene sich melden.

