Streit über MaskenpflichtMildes Urteil für Gladbacher trotz Prügelei mit Polizei

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Amtsgericht Bergisch Gladbach Bensberg

Amtsgericht Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach – Ein schlaksiger junger Mann im Trainingsanzug: Besonders herausgeputzt hat sich Klaus Simon für seinen Auftritt vor dem Jugendschöffengericht nicht. Ist dem gerichtsbekannten jungen Rhein-Berger egal, dass ihn gleich drei Anklagen hierhin geführt haben: eine versuchte 20.000-Euro-Abzocke der Postbank, drei Mal Schwarzfahren in der Bahn und eine vorweihnachtliche Schlägerei mit der Polizei auf der Kölner Schildergasse wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht?

Angeklagter sucht Schuld bei anderen

Es scheint Klaus Simon, der in Wirklichkeit anders heißt, relativ egal zu sein, aber doch nicht ganz. Der 20-Jährige gibt alles zu, stellt aber Nuancen anders da und sucht die Schuld gerne woanders. „Sie müssen über sich selbst reflektieren“, mahnt Schöffenrichter Berthold Sellmann, und auch eine Schöffin lässt Klaus spüren, dass er sich nicht alles rausnehmen könne, weil er es in der Kindheit schwer gehabt habe. Was der frühere Internats- und spätere Förderschüler alles erlebt hat, wird öffentlich nicht erörtert.

Aktueller Vorwurf Nummer 1 ist der versuchte Betrug an der Postbank. 20.000 Euro Kredit wollte sich Klaus Simon erschleichen, damit das Kind, das ihm seine Ex-Freundin untergejubelt habe, es schön haben könne. „Für 20 000 Euro können Sie einige Kinderzimmer kaufen“, gibt der Richter zu bedenken.

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Wie auch immer: Azubi Klaus Simon legte einen gefälschten Kontoauszug der Commerzbank und gefälschte Gehaltsbescheinigungen vor. Der Betrug flog auf, weil die eine Bank bei der anderen nachfragte.

Drei Mal beim Schwarzfahren erwischt

Fall Nummer 2 ist die Schwarzfahrerei. Drei Mal wurde Klaus Simon erwischt, einmal in der RB 25, zwei Mal in der S 11. „Ich hatte bei einem Kumpel in Rösrath gewohnt, bin aber rausgeflogen und dann zu einem anderen Kumpel nach Bonn gezogen. Ich musste nach Bensberg zum Arbeiten.“ Die Ausbildungsvergütung von 650 Euro habe nicht gereicht.

Für diese Begründung muss er sich von Richter Sellmann den Kopf waschen lassen: Einer der Tattage sei der Monatselfte gewesen, nicht das Monatsende. Auch sei es „asozial“, nicht zu zahlen: „Wenn das alle so machen, ist die Bahn nämlich nicht mehr finanzierbar.“

Angeklagter prügelte sich mit Polizei wegen Maskenpflicht

Nummer 3 ist die Schlägerei mit der Polizei. Am 4. Dezember 2020 stand Klaus mit einem Kumpel auf der Schildergasse und trank Glühwein. Nach eigenen Angaben mahnte ihn ein Polizist freundlich, die Maske anzulassen. Einige Zeit später, er habe gerade geraucht, sei der Beamte wiedergekommen und habe ihn angebrüllt. Die Situation eskalierte, er selbst und drei Polizisten wurden leicht verletzt, ein Gaffer filmte das Ganze und Klaus Simon beleidigte auch noch die Beamten.

Am Ende der Verhandlung berät das Gericht fast eine ganze Stunde lang über das Urteil. „Wir haben lange beraten, ob gegen Sie ein Jugendarrest verhängt werden soll, um Ihnen mal eine Auszeit zu geben“, verrät Berufsrichter Sellmann. Stattdessen gibt es einem bunten Strauß von Auflagen: 80 Arbeitsstunden, die Hälfte sofort, die andere Hälfte auf Bewährung, 200 Euro Buße an den Kinderschutzbund, eine verpflichtende Betreuung über ein Jahr und drei Drogenscreenings.

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