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BensbergProzess um Kölner Weihnachts-Schlägerei ist geplatzt

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Polizisten halten einen Jugendlichen fest, nachdem sie eine Schlägerei beendet haben.

Nach einer Schlägerei nehmen Polizisten einen Jugendlichen fest (Symbolfoto).

13 Monate nach der Tat mussten drei junge Gladbacher wegen einer Weihnachtsschlägerei in Köln in Bensberg vor Gericht. Doch der Prozess platzte.

„Wir freuen uns mit Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit zu verbringen“, bewirbt auf „Instagram“ ein Szenelokal vom Kölner Hohenzollernring immer noch seine Öffnungszeiten zu Weihnachten 2022: Heiligabend bis 3 Uhr nachts, an den beiden Weihnachtstagen jeweils bis 0.30 Uhr. Stille Nacht, heilige Nacht in der Domstadt – da, wo halt jeder Jeck anders ist.

Kein bisschen besinnlich ging es dort dagegen an Weihnachten 2021 zu: In der Nacht vom ersten auf den zweiten Weihnachtstag des vorletzten Jahres gab es vor dem Lokal nachts um 4.30 Uhr eine äußerst wüste und unfaire Schlägerei, bei der drei Halbstarke aus Bergisch Gladbach auf einen Kölner Passanten eingeprügelt und -getreten haben sollen.

Unheilige Nacht in der Domstadt

Am Dienstag mussten sich die drei mittlerweile 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten in Bensberg vor dem Jugendgericht verantworten. Pünktlich nahmen sie auf der Anklagebank von Saal 106 Platz, dort, wo sechs Tage zuvor noch der Bensberger Nizza-Hooligan gesessen hatte.

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Doch dann platzte aus juristischen Gründen der Prozess gegen die drei jungen Männer, kaum dass er begonnen hatte. Jetzt müssen alle drei im Mai noch einmal antreten, und mit ihnen auch die fünf Zeugen und drei Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, die am Dienstag schon da waren, sowie demnächst dann drei statt zwei Verteidiger.

„Solche Verzögerungen sind gerade bei Jugendprozessen wirklich sehr hilfreich“, merkte Richter Ertan Güven unüberhörbar sarkastisch in Richtung der beiden Verteidiger Dieter Anger und Ramona Formes an. Die beiden Anwälte fühlten sich aber erkennbar „nicht schuldig“.

Drei Angeklagte mit und ohne Verteidiger

Den Prozess zum Scheitern gebracht hatte vielmehr eine laut Anwalt Anger „sehr ungewöhnliche Konstellation“, denn von den drei jungen Männern hatte einer einen Wahlverteidiger, einer eine Pflichtverteidigerin und der dritte gar keinen Verteidiger. Fair für den Dritten sei das nicht, argumentierte Anger und beantragte zudem, ebenfalls als Pflichtverteidiger beauftragt zu werden.

Die Argumente flogen hin und her, die drei Angeklagten wirkten ein wenig überfordert, der Richter lenkte ein. Da meldete sich der Unverteidigte selbst zu Wort und bot an, auch weiterhin auf einen Rechtsbeistand zu verzichten, um das Ganze zu beschleunigen. Davon rieten ihm aber die versammelten Vertreter der Jugendgerichtshilfe ab, und so blieb es bei der Vertagung.

Abzuwarten bleibt nun, ob bei der Neuverhandlung im Mai auch das offenbar vorliegende umfangreiche Videomaterial via Beamer an die Wand projiziert wird, wie das in der Vorwoche bei dem Bensberger Nizza-Hooligan der Fall war. Oder ob sich die Beteiligten dieses Mal wie früher mit dem kleinen PC-Bildschirm des Protokollführers zufriedengeben.

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