Bewährung72-jähriger Rösrather gesteht Missbrauch an Minderjährigen

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Das Amtsgericht an der zurzeit weitgehend gesperrten Schloßstraße in Bensberg.

Außenansicht des Amtsgerichts Bensberg.

Für den Missbrauch an Jugendlichen und Kinderporno-Besitz ist ein Rösrather Rentner zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.  

Zum dritten Mal in gut zwei Jahren hat sich ein 72-jähriger Rösrather Rentner am Freitag vor Gericht verantworten müssen. Anders als bei den ersten beiden Malen gab es dieses Mal rein gar nichts zu schmunzeln: Peter L. (Name geändert) hatte minderjährige junge Männer sexuell missbraucht und ihnen ein „Taschengeld“ dafür bezahlt, dass sie ihn befriedigten. Außerdem stellte die Polizei bei ihm Tausende kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos sicher.

Vor Gericht legte Peter L. ein volles Geständnis ab. Jugendrichterin Britta Epbinder verurteilte ihn im Anschluss, der Forderung der Staatsanwältin entsprechend, zu einem Jahr und neun Monaten Haft, die sie aber zur Bewährung aussetzte. L. muss zudem noch mindestens ein Jahr lang eine Sexualtherapie fortsetzen und überdies 1500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen.

Den werden Sie hier nicht wiedersehen.
Verteidiger im Marihuana-Prozess von 2022 über seinen Mandanten

Über Peter L. war an dieser Stelle Ende März 2022 bereits einmal berichtet worden. Damals stand er vor Gericht, weil die Polizei bei einer Hausdurchsuchung am 2. Februar 2021 bei ihm zwar nicht das gefunden hatte, wonach sie gesucht hatte, dafür aber diverse Töpfe mit Marihuana-Pflanzen, die er hegte und pflegte, sowie ein Gewehr mitsamt Munition.

Da er für die verbotene Waffe, angeblich ein Erbstück vom eigenen Opa, bereits zu 600 Euro Strafe verdonnert worden war, stellte die damals zuständige Strafrichterin das Verfahren wegen Marihuana-Anbaus damals ein – ab Ostermontag 2024 wäre das, nebenbei bemerkt,   ohnehin nicht mehr unbedingt strafbar. Sein damaliger Verteidiger Udo Klemt bezeichnete Peter L. im Grünpflanzen-Prozess vor zwei Jahren als einen „durch und durch bürgerlichen Menschen“ und prophezeite: „Den werden Sie hier nicht wiedersehen.“

Rösrather Senior zahlt Minderjährigen „Taschengeld“ für Oralverkehr

Das ist nun anders gekommen. Denn die weiteren polizeilichen Ermittlungen förderten zutage, dass der Angeklagte bereits im Jahre 2018 über eine offenbar spezialisierte Internet-Seite einen 17-jährigen Jugendlichen kontaktiert hatte, um sich mit diesem im Wissen um das schutzwürdige Alter des Jungen auf der Herrentoilette eines Schnellimbisses auf der Aachener Straße in Köln zu treffen und sich dort oral befriedigen zu lassen. Anschließend zahlte er dem Jugendlichen 80 bis 100 Euro „Taschengeld“. Das gleiche Tatmuster wiederholte sich bei weiteren minderjährigen jungen Männern, einmal bei sich zu Hause in Rösrath, ein anderes Mal wieder auf der Herrentoilette eines Schnellimbisses in Mönchengladbach.

Ein weiteres Mal blieb es beim Versuch, weil der auserkorene junge Mann das nicht gewollt habe, wie die stellvertretende Amtsgerichtsdirektorin Birgit Brandes am Freitag auf Anfrage und unter Bezug auf die eingeräumten Vorwürfe aus der Anklage sagte. Zudem habe der Täter im Chat-Austausch mit einem weiteren, gesondert verfolgten Verdächtigen gestanden, der ebenfalls im Verdacht sexueller Übergriffe auf minderjährige junge Männer steht.

Rund 4000 Kinder- und Jugendpornos sichergestellt

Schließlich seien beim Angeklagten am Ende 1614 kinderpornografische und 1343 jugendpornografische Bilder und 955 kinderpornografische und 144 jugendpornografische Videos sichergestellt worden.

In ihrer Urteilsbegründung hielt Strafrichterin Epbinder dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis zugute, durch das den jungen Männern eine Zeugenaussage vor Gericht habe erspart werden können. Auch habe sich der Rentner auf Drängen seiner Verteidigerin Ramona Formes bereits in eine Sexualtherapie begeben, in der er sich auch mit seiner eigenen Geschichte auseinandersetze und lerne, die Taten aus der Perspektive der jungen Opfer zu betrachten. Die Jugendschutzgesetze hätten auch den Sinn, die jungen Menschen in ihrer Entwicklung zu schützen; da könne man sich nicht damit herausreden, dass sie „freiwillig mitgemacht“ hätten.

Im Übrigen habe der Angeklagte aus seiner Sicht durchaus Glück gehabt, dass sich die Taten nicht einige Monate später ereignet hätten, denn die Delikte seien zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber von Vergehen zu Verbrechen hochgestuft worden. Peter S. nickte bei den Worten der Richterin mehrfach. In seinem letzten Wort hatte er seine Taten bereits bedauert: „Es tut mir zutiefst leid.“

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